Recht
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Müssen betrunkene Besucher vor sich selbst geschützt werden?
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Aufklärungspflichten bezüglich Provisionen – nur bei Banken?
Im Streitfall erwies sich als problematisch, dass die Anlageberatung durch ein 100% Tochterunternehmen einer Sparkasse erfolgte.
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Wer haftet bei Datenverlust in der Cloud?
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Wer haftet für Spam-Emails aus einem Affiliate Marketing Netzwerk?
LG Stuttgart: Ein Advertiser haftet nicht als Störer für Spam-Emails eines mit ihm über ein Affiliate Marketing Netzwerk verbundenen Publishers!
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Verpflichtung zum Bierbezug nur über eine Brauerei ggf. rechtswidrig
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Praxishinweise zur europaweiten Umsetzung der Cookie-Richtlinie
Fachartikel von Andreas Dölker, Associate von Schürmann Wolschendorf Dreyer Rechtsanwälte, auf der t3n.
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Tempora: DJV fordert Aufklärung von britischem Botschafter
In welchem Umfang sind Journalistinnen und Journalisten von der Überwachung der Internet-Datenströme sowie des Telefon- und E-Mail-Verkehrs betroffen
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GEMA-Gebühren für Flutopfer-Benefizkonzerte?
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Vorsicht: „Garantie“ ohne vorgeschriebene Angaben ist unzulässige Werbung
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BGH nennt Voraussetzungen für wirksame Einwilligung in Werbeanrufe
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Wirksamkeit der Hausordnung
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Datenschutzkonformes Direktmarketing: Schober-Whitepaper mit wertvollen Praxistipps
Die Schober Group hat für Unternehmen ein Whitepaper zum Thema „Brief-, E-Mail-, SMS- und Telefonwerbung nach deutschem Recht 2013“ erstellen lassen.
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Mitarbeiter muss nach Ausscheiden von Firmenwebseite gelöscht werden
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IT-Sicherheit in der Markt- und Sozialforschung
Starke Zunahme der Bedeutung und Aktualität der IT-Sicherheit. Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und ADM.
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Google Glass schürt Datenschutzbedenken
Internet-Nutzer bewerten Google Glass eher skeptisch als nützlich. W3B analysiert Nutzermeinungen zu Googles Datenbrille.
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Viele Klauseln der AGB in App-Store von Samsung unwirksam
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Widerrufsrecht gilt auch bei Online-Kursen
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Haftung des sich bewegenden Besuchers
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Kosten für Arbeitsausfälle
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Urteil zum Recht der Gleichnamigen - "Der Wendler"
Frank Wendler meldete im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler“ für sich an.