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Wer haftet für Spam-Emails aus einem Affiliate Marketing Netzwerk?

LG Stuttgart: Ein Advertiser haftet nicht als Störer für Spam-Emails eines mit ihm über ein Affiliate Marketing Netzwerk verbundenen Publishers!
25.06.13 | Interessanter Artikel bei damm-legal.de

Der Kläger begehrt die Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbeemails (Spam) durch einen Dritten und den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Kläger sieht die Beklagte als verantwortliche Störerin i.S.d. § 1004 BGB, während jene jegliche Verantwortung für das Handeln des Dritten zurückweist...