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Wer haftet für Spam-Emails aus einem Affiliate Marketing Netzwerk?

LG Stuttgart: Ein Advertiser haftet nicht als Störer für Spam-Emails eines mit ihm über ein Affiliate Marketing Netzwerk verbundenen Publishers!
25.06.13

Der Kläger begehrt die Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbeemails (Spam) durch einen Dritten und den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Kläger sieht die Beklagte als verantwortliche Störerin i.S.d. § 1004 BGB, während jene jegliche Verantwortung für das Handeln des Dritten zurückweist...