GEMA-Gebühren für Flutopfer-Benefizkonzerte?
Angesichts der Flutkatastrophe in Deutschland, die viele Existenzen vernichtet und zerstört hat, finden derzeit viele Benefiz-Konzerte zu Gunsten der Flutopfer statt. In der Kritik steht nun die GEMA, die bei Musikaufführungen Gebühren verlangt. Man kann die GEMA mögen oder nicht, allerdings muss man sagen:
Die GEMA macht zumindest das, was sie tun muss. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte an Musikwerken; Komponisten können bei ihr Mitglied werden. Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder eine Vielzahl von Rechten wahr. Dabei kann bzw. darf sie gar nicht im Einzelfall verhandeln.
Selbst wenn sie das Personal dafür haben würde, über jede einzelne Benefiz-Veranstaltung mit dem Veranstalter über die Lizenzgebühren zu verhandeln: Es käme zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung, da dann nicht das veranstalterische Können, sondern das Verhandlungsgeschick über die Höhe der Gebühren entscheiden würde.
So mancher Veranstalter der Benefizkonzerte für die Flutopfer regt sich darüber auf, dass bei derartigen landesweiten Katastrophen die GEMA Ausnahmen machen müsse – wo zieht man die Grenze? Wäre dann eine Spendenveranstaltung für ein an Leukämie erkranktes Kind weniger privilegiert, nur weil das Schicksal dieses Kindes kein deutschlandweites Schicksal ist (was es ja angesichts der vielen Leukämieerkrankungen doch wieder wäre…)?
Aus diesem Grund ist es sicherlich nicht falsch, alle Benefiz-Veranstaltungen gleich zu behandeln.
Die GEMA hat hierfür günstigere Tarife – natürlich ließe sich darüber nachdenken, diese Tarife noch weiter zu reduzieren. Dann darf aber auf der anderen Seite der Komponist nicht vergessen werden, der auf die Einnahmen für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Die GEMA macht zumindest das, was sie tun muss. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte an Musikwerken; Komponisten können bei ihr Mitglied werden. Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder eine Vielzahl von Rechten wahr. Dabei kann bzw. darf sie gar nicht im Einzelfall verhandeln.
Selbst wenn sie das Personal dafür haben würde, über jede einzelne Benefiz-Veranstaltung mit dem Veranstalter über die Lizenzgebühren zu verhandeln: Es käme zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung, da dann nicht das veranstalterische Können, sondern das Verhandlungsgeschick über die Höhe der Gebühren entscheiden würde.
So mancher Veranstalter der Benefizkonzerte für die Flutopfer regt sich darüber auf, dass bei derartigen landesweiten Katastrophen die GEMA Ausnahmen machen müsse – wo zieht man die Grenze? Wäre dann eine Spendenveranstaltung für ein an Leukämie erkranktes Kind weniger privilegiert, nur weil das Schicksal dieses Kindes kein deutschlandweites Schicksal ist (was es ja angesichts der vielen Leukämieerkrankungen doch wieder wäre…)?
Aus diesem Grund ist es sicherlich nicht falsch, alle Benefiz-Veranstaltungen gleich zu behandeln.
Die GEMA hat hierfür günstigere Tarife – natürlich ließe sich darüber nachdenken, diese Tarife noch weiter zu reduzieren. Dann darf aber auf der anderen Seite der Komponist nicht vergessen werden, der auf die Einnahmen für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht