BVDW-Vergleich: Verbandsforderungen sind Teil des Koalitionsvertrags
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat den Koalitionsvertrag mit den zuvor veröffentlichten BVDW-Forderungen abgeglichen und kommt zu dem Schluss: Viele für die Digitale Wirtschaft wichtige Aspekte wurden im Koalitionsvertrag aufgenommen. Besonders die zentrale Stellung einer innovationsfreundlichen Daten- sowie Datenschutzregulierung wurde weitestgehend berücksichtigt. „Wichtig ist, dass die Digitalpolitik endlich stringent umgesetzt wird und die Maßnahmen zügig Realität werden: Denn bei den meisten Maßnahmen holen wir lediglich auf, was andere schon längst umgesetzt haben“, konkretisiert BVDW-Präsident Dirk Freytag.
Die Struktur und die Befugnisse für Digitales müssen zudem sinnvoll verteilt sein. Das neue Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das bereits namentlich das Digitale in den Vordergrund stellt und einige Abteilungen aus dem Wirtschaftsministerium übernehmen wird, darf mit Volker Wissing (FDP) an der Spitze nicht nur die Infrastruktur im Blick haben. „Dass Digitalisierung immer noch in erster Linie mit Infrastrukturaufbau in Verbindung gebracht wird, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bundesregierung muss endlich eine Förderung von digitalen Anwendungen und Geschäftsmodellen anstoßen, um die ,echten‘ digitalen Probleme des 21. Jahrhunderts anzugehen. Ein Warten auf Kabel darf es nicht mehr geben“, fordert Dirk Freytag, BVDW-Präsident. Die Grundlagenarbeit für die Digitalisierung, wie u.a. der verbesserte Breitbandausbau und die Digitalisierung der Verwaltung, müssen jetzt ohne viel hin und her parallel umgesetzt werden.
Die nun veröffentlichte BVDW-Übersicht zeigt, dass gute Ansätze im Koalitionsvertrag vorhanden sind. Aus BVDW-Sicht ist zu hoffen, dass die neue Bundesregierung die Digitalisierung und das World Wide Web ernster nimmt als die bisherige. So sollten beispielsweise auch Branchenentwicklungen im Blick behalten werden, die auf jeden einzelnen Nutzer Auswirkungen haben. Seit nun mehr als 25 Jahren ist das World Wide Web Consortium (W3C) als Institution für die weltweite Standardisierung der Grundlagen digitalen Lebens verantwortlich. Damals war dies ein wichtiger und richtiger Ansatz, heute muss allerdings die Frage gestellt werden, ob Konstitution und Fundament des W3C den Anforderungen der Zeit noch gewachsen sind.
Der BVDW ist mit Unterbrechungen seit 2008 einer der wenigen Vertreter der deutschen bzw. europäischen Perspektive im W3C. Selbst der Gründer des W3C, Tim Berners-Lee, weist darauf hin, dass die grundlegenden Verantwortungsstrukturen für Standardisierung des Digitalen einer Überarbeitung, wenn gar nicht einem völligen Neubau bedürfen.
Die neue Bundesregierung muss daher ein klares Zeichen setzen, dass sie auch diese Diskussionen der Zeit im Bereich Digitales erkannt hat. Hierfür müssen Unternehmen und Organisationen aus Deutschland bzw. der EU auch innovative Finanzierungsmöglichkeiten für ein Engagement in den essenziellen Themen der Standardisierung bekommen können.
Regulierung in Zeiten des Digitalen ist immer zweigeteilt: Regulierung durch Recht, aber auch Regulierung durch Technik. Beides eint wiederum: Es zählen ausschließlich Fakten. Und Fakt ist: Hier hat Deutschland bislang in keiner Weise auch nur seine Hausaufgaben begonnen.