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Unzumutbare Belästigung? Rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung und Direktmarketing

Workshop zum Thema „Unzumutbare Belästigung? Rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung und Direktmarketing“ am 13.Februar 2014.
SRD Rechtsanwälte | 04.02.2014
Die direkte Ansprache des Verbrauchers ist für viele Unternehmen unerlässlich. Sie bietet eine Möglichkeit, regelmäßig potenzielle Kunden auf eigene Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Allerdings sind Direktmarketingmaßnahmen nicht in jeder Form zulässig. Untersagt sind belästigende Werbemethoden im Sinne von § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter ist danach die Belästigung potenzieller Kunden durch aufdringliche, unverlangte Werbung. Diesen Grundsätzen unterliegt auch die Werbung mittels Telefon, Infopost und elektronischer Kommunikationsmittel. Zur letzten Kategorie gehört auch der per Mail übersandte Newsletter. Die Anforderungen an rechtssichere Direktmarketingmaßnahmen werden im Seminar erläutert.

•Umgang mit E-Mail-Werbung einschließlich Newsletter
•Telefonwerbung
•Briefwerbung
•Verwendung von Adressdaten
•Exkurs: Datenschutzrechtliche Zulässigkeit
•Unterlassung und Schadensersatz bei rechtswidriger Werbung
•Bußgeldverfahren
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte

Referent: RA Axel Dreyer, LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz

Axel Dreyer ist Partner der auf Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer Rechtsanwälte mit Sitz in Düsseldorf und Berlin. Er betreut Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Patentrechts und vertritt diese regelmäßig bundesweit in gerichtlichen Verfahren. Er ist zudem als Datenschutzbeauftragter vom TÜV-Rheinland zertifiziert.