Ausweitung der Provider-Haftung lehnt die ITK-Branche ab
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das bei den Koalitionsverhandlungen ausgearbeitete netzpolitische Programm für die nächste Legislaturperiode. „Zum ersten Mal hat bei der Regierungsbildung eine spezielle Arbeitsgruppe Vorschläge für die digitale Wirtschaft gemacht. Die Ergebnisse können sich sehen lassen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Zusätzlich befassten sich nahezu alle weiteren Verhandlungsgruppen mit Internetthemen. „In den abschließenden Beratungen sollten die Forderungen der Netzpolitiker in den Koalitionsvertrag übernommen und die Finanzierung zentraler Vorhaben gewährleistet werden“, betonte Kempf. Wichtige Maßnahmen wie die zusätzlichen Mittel für den Breitbandausbau, die steuerliche Forschungsförderung oder mobile Endgeräte für Schüler stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt. Nachbesserungsbedarf sieht der BITKOM bei der Ausgestaltung der Netzneutralität und der Provider-Haftung.
Kritisch sieht der BITKOM vor allem eine stärkere Haftung für Zugangs- und Host-Provider, die im Internet fremde Inhalte speichern und zum Abruf bereitstellen. Damit will die neue Bundesregierung gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filme oder E-Books vorgehen. „Was zunächst sinnvoll erscheint, kann sich schnell zu einer Zensurmaschine auswachsen“, warnte Kempf. Host-Provider, zu denen auch soziale Netzwerke gehören, müssten sämtliche auf ihren Servern gespeicherte Daten nach illegalen Inhalten durchsuchen. „Die Provider dürfen nicht zu Hilfspolizisten der Vollzugsbehörden gemacht werden“, sagte Kempf. Aus Sicht des BITKOM bietet das bestehende Recht, unter anderem mit der E-Commerce-Richtlinie, ausreichend Möglichkeiten, dem Problem zu begegnen. Notwendig sei vor allem eine stärkere internationale Zusammenarbeit, da viele Host-Provider ihren Sitz im Ausland haben.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Netzneutralität bekennen sich die Netzbetreiber ausdrücklich zum „Best-Effort-Prinzip“: Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen diskriminierungsfrei übertragen. Zusätzlich sind aus BITKOM-Sicht gesicherte Qualitätsklassen notwendig, um die Güte neuer Internetdienste zu garantieren. Anbieter von Online-Inhalten und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte und über „Best Effort“ liegende Netzdienste einkaufen können. So profitieren Online-Videos von garantierten Bandbreiten, Online-Games von geringen Reaktionszeiten oder Videotelefonie von stabilen Verbindungen. Solche garantierten Leistungen sind derzeit nur über vergleichsweise hochpreisige Standleitungen am Markt verfügbar.
Ausdrücklich begrüßt der BITKOM folgende Pläne aus den aktuellen Koalitionsvereinbarungen:
* Industrie 4.0 wird ein zentrales Zukunftsprojekt der nächsten Bundesregierung. Deutschland als Exportnation mit einer starken Industrie und einer innovativen ITK-Branche hat beste Voraussetzungen, bei der Digitalisierung der klassischen Fertigung international eine führende Rolle einzunehmen.
* Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für mittelständische Unternehmen. Anders als spezielle Förderprogramme, die weiterhin flankierend benötigt werden, funktioniert die steuerliche Forschungsförderung weitgehend unbürokratisch, was vor allem kleineren Unternehmen zu Gute kommt. Bewährt sich das Instrument, sollte es ausgeweitet werden.
* Beschleunigung des Breitbandausbaus. Für den weiteren Ausbau vor allem in ländlichen Gebieten soll 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.
* Das Ziel, jedem Schüler ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen. Der regelmäßige Einsatz von Computer und Internet im Unterricht ist heute immer noch eine Ausnahme in deutschen Schulen. Dank eines solchen Bundesprogramms können Anbieter von Unterrichtsmaterialien wie etwa Schulbuchverlage endlich planen und entsprechendes digitales Lehrmaterial erstellen und anbieten. Zusätzlich müssen die Lehrer geschult werden.
* Die umfassende Unterstützung von Start-ups. Deutschland soll attraktiver für internationales Wagniskapital werden. Dafür soll ein eigenes Venture-Capital-Gesetz erlassen werden. Weitere Maßnahmen sind die Verbesserung von Investitionszuschüssen und die Fortführung des High-Tech-Gründerfonds. Eine staatlich geförderte Gründungszeit und ein neues Gründungsdarlehen sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Zugleich warnt der BITKOM davor, Veräußerungsgewinne aus Streubesitz zu besteuern. Dies würde privat engagierte Business Angels und andere Wagniskapitalgeber treffen, die sich ihr Engagement in Start-ups vor allem durch den Gewinn aus einer Veräußerung ihrer Anteile vergüten lassen. Die ohnehin schwierige Finanzierungssituation für die deutsche Gründerszene würde sich dadurch weiter verschlechtern.
Kritisch sieht der BITKOM vor allem eine stärkere Haftung für Zugangs- und Host-Provider, die im Internet fremde Inhalte speichern und zum Abruf bereitstellen. Damit will die neue Bundesregierung gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filme oder E-Books vorgehen. „Was zunächst sinnvoll erscheint, kann sich schnell zu einer Zensurmaschine auswachsen“, warnte Kempf. Host-Provider, zu denen auch soziale Netzwerke gehören, müssten sämtliche auf ihren Servern gespeicherte Daten nach illegalen Inhalten durchsuchen. „Die Provider dürfen nicht zu Hilfspolizisten der Vollzugsbehörden gemacht werden“, sagte Kempf. Aus Sicht des BITKOM bietet das bestehende Recht, unter anderem mit der E-Commerce-Richtlinie, ausreichend Möglichkeiten, dem Problem zu begegnen. Notwendig sei vor allem eine stärkere internationale Zusammenarbeit, da viele Host-Provider ihren Sitz im Ausland haben.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Netzneutralität bekennen sich die Netzbetreiber ausdrücklich zum „Best-Effort-Prinzip“: Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen diskriminierungsfrei übertragen. Zusätzlich sind aus BITKOM-Sicht gesicherte Qualitätsklassen notwendig, um die Güte neuer Internetdienste zu garantieren. Anbieter von Online-Inhalten und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte und über „Best Effort“ liegende Netzdienste einkaufen können. So profitieren Online-Videos von garantierten Bandbreiten, Online-Games von geringen Reaktionszeiten oder Videotelefonie von stabilen Verbindungen. Solche garantierten Leistungen sind derzeit nur über vergleichsweise hochpreisige Standleitungen am Markt verfügbar.
Ausdrücklich begrüßt der BITKOM folgende Pläne aus den aktuellen Koalitionsvereinbarungen:
* Industrie 4.0 wird ein zentrales Zukunftsprojekt der nächsten Bundesregierung. Deutschland als Exportnation mit einer starken Industrie und einer innovativen ITK-Branche hat beste Voraussetzungen, bei der Digitalisierung der klassischen Fertigung international eine führende Rolle einzunehmen.
* Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für mittelständische Unternehmen. Anders als spezielle Förderprogramme, die weiterhin flankierend benötigt werden, funktioniert die steuerliche Forschungsförderung weitgehend unbürokratisch, was vor allem kleineren Unternehmen zu Gute kommt. Bewährt sich das Instrument, sollte es ausgeweitet werden.
* Beschleunigung des Breitbandausbaus. Für den weiteren Ausbau vor allem in ländlichen Gebieten soll 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.
* Das Ziel, jedem Schüler ein mobiles Endgerät zur Verfügung zu stellen. Der regelmäßige Einsatz von Computer und Internet im Unterricht ist heute immer noch eine Ausnahme in deutschen Schulen. Dank eines solchen Bundesprogramms können Anbieter von Unterrichtsmaterialien wie etwa Schulbuchverlage endlich planen und entsprechendes digitales Lehrmaterial erstellen und anbieten. Zusätzlich müssen die Lehrer geschult werden.
* Die umfassende Unterstützung von Start-ups. Deutschland soll attraktiver für internationales Wagniskapital werden. Dafür soll ein eigenes Venture-Capital-Gesetz erlassen werden. Weitere Maßnahmen sind die Verbesserung von Investitionszuschüssen und die Fortführung des High-Tech-Gründerfonds. Eine staatlich geförderte Gründungszeit und ein neues Gründungsdarlehen sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Zugleich warnt der BITKOM davor, Veräußerungsgewinne aus Streubesitz zu besteuern. Dies würde privat engagierte Business Angels und andere Wagniskapitalgeber treffen, die sich ihr Engagement in Start-ups vor allem durch den Gewinn aus einer Veräußerung ihrer Anteile vergüten lassen. Die ohnehin schwierige Finanzierungssituation für die deutsche Gründerszene würde sich dadurch weiter verschlechtern.