Deutsche Post Direkt liefert Straßendaten für Steuerverwaltung
▪ Straßendaten für neue Software der Steuerverwaltung von Bund und Ländern
▪ 1,2 Millionen Straßennamen sowie Bestimmungsorte und Postleitzahlen
Deutsche Post Direkt hat eine öffentliche Ausschreibung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) gewonnen. Das RZF hatte kürzlich mitgeteilt, dass der Wettbewerb um die Lieferung aktueller postalischer Daten zugunsten der auf Adressmanagement spezialisierten Tochtergesellschaft der Deutschen Post entschieden wurde.
Bis 2017 erhält das RZF jedes Quartal das gesamte deutsche Straßenverzeichnis mit über 1,2 Millionen Straßennamen sowie den Bestimmungsorten und Postleitzahlen. Die regelmäßig aktualisierten Daten der Deutschen Post Direkt nutzt das RZF im Rahmen des KONSENS Vorhabens. KONSENS steht für die koordinierte Entwicklung einer neuen Software für die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes, welche bei Besteuerungs-, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren eingesetzt werden soll. Neben den Postleitzahlen und Orten werden dafür auch die aktuellen Straßennamen benötigt, damit bundesweit Anschriften geprüft und vervollständigt werden können.
▪ 1,2 Millionen Straßennamen sowie Bestimmungsorte und Postleitzahlen
Deutsche Post Direkt hat eine öffentliche Ausschreibung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) gewonnen. Das RZF hatte kürzlich mitgeteilt, dass der Wettbewerb um die Lieferung aktueller postalischer Daten zugunsten der auf Adressmanagement spezialisierten Tochtergesellschaft der Deutschen Post entschieden wurde.
Bis 2017 erhält das RZF jedes Quartal das gesamte deutsche Straßenverzeichnis mit über 1,2 Millionen Straßennamen sowie den Bestimmungsorten und Postleitzahlen. Die regelmäßig aktualisierten Daten der Deutschen Post Direkt nutzt das RZF im Rahmen des KONSENS Vorhabens. KONSENS steht für die koordinierte Entwicklung einer neuen Software für die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes, welche bei Besteuerungs-, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren eingesetzt werden soll. Neben den Postleitzahlen und Orten werden dafür auch die aktuellen Straßennamen benötigt, damit bundesweit Anschriften geprüft und vervollständigt werden können.