Datenschutz
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20.000 Euro. Erstes Bußgeld in Deutschland nach der DSGVO verhängt
Das erste Bußgeld nach der DSGVO wurde verhängt.
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OLG Hamburg: DSGVO-Verstöße abmahnbar
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind abmahnbar, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg.
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Widerruf und Datenlöschung gemäß DSGVO
Widerruf der Einwilligung und Löschverlangen: Was nun? Was änderte sich durch die DSGVO? Daten zum Zulässigkeitsnachweis müssen nicht gelöscht werden.
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DSGVO-Abmahnungen (un)zulässig
Jetzt hat sich auch das Landgericht Bochum dazu geäußert, ob ein Verstoß gegen die DSGVO abgemahnt werden kann.
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Spamtraps: Vorsicht faule Äpfel!
Erfahren Sie, wie gefährlich Spamtraps sind und was Sie tun können, um Ihren Adressverteiler vor der scheinbar unheilbaren Infektion zu schützen.
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DSGVO: Löschen und die Beweise sind weg?
In diesem Beitrag geht es um das „Recht auf Vergessenwerden“, was also passiert, wenn ein Betroffener die Löschung seiner Daten verlangt.
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Künstliche Intelligenz – trotz DSGVO ein Markt der Zukunft?
Was steckt hinter der Strategie „Künstliche Intelligenz“ der Bundesregierung und was hat die DSGVO damit zu tun?
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DSGVO-Mythos „Berechtigtes Interesse genügt“
Im E-Mail Marketing hält sich im Zusammenhang mit der DSGVO der Mythos „Berechtigtes Interesse genügt“. Nötig ist eine differenzierte Betrachtung.
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Next step DSGVO: Das sollten Sie künftig beim Anmeldeprozess zu Ihrem Newsletter beachten!
Viele Firmen haben die Einwilligungen hektisch nachqualifiziert. Die Ergebnisse sind oft ernüchternd. Stellt sich die Frage: Wie muss es weitergehen?
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Auswirkungen der Aufkündigung von Privacy Shield
Das EU-Parlament will durchsetzen, dass das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA neu verhandelt oder ausgesetzt wird. Was sind die Auswirkungen?
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Bleibt das Kunsturhebergesetz neben der DSGVO anwendbar?
Über die Auswirkungen für Unternehmen nach dem ersten Urteil zur Anwendung der DSGVO und die Frage nach der Anwendbarkeit des Kunsturhebergesetzes.
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DSGVO-konformes Leadmanagement im indirekten Vertrieb
Wer Leads kontaktiert, der weiß nicht erst seit dem 25. Mai: Das geht nur wenn er die schriftliche Einwilligung hat.
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E-Mail-Marketing im Gesamtkontext der DSGVO
Zusätzliche Pflichten, die nicht nur den Datenschutzbeauftragten betreffen, sondern das ganze Marketing, bergen die Gefahr von Bußgeldern.