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Nachtverbot für Werbedisplays

Ab dem 1. September müssen digitale Werbedisplays zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Einige Ausnahmen gelten für sicherheitsrelevante Bereiche
30.08.22

- Nachtverbot für digitale Werbedisplays ab 1. September zwischen 22 und 6 Uhr
- LED-Werbedisplays verbrauchen bis zu 100-mal mehr Strom als beleuchtete Plakate
- Ausnahmen gelten für Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr, z. B. in ÖPNV-Wartehäuschen

Ab dem 1. September 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die Werbetreibende verpflichtet, digitale Werbedisplays in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens abzuschalten. Diese Maßnahme dient der Reduzierung des Energieverbrauchs, der in Zeiten der Energiekrise von besonderer Bedeutung ist. Vor allem LED-basierte Werbedisplays sind betroffen, da sie im Vergleich zu hintergrundbeleuchteten Plakaten einen deutlich höheren Stromverbrauch aufweisen. Eine Analyse zeigt, dass diese digitalen Werbeflächen in Deutschland pro Jahr rund 113 Gigawattstunden Strom verbrauchen, was etwa dem jährlichen Verbrauch von 40.000 Haushalten entspricht.

Die Verordnung sieht bestimmte Ausnahmen vor, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. So dürfen Displays, die zur Verkehrssicherheit beitragen oder in Bereichen wie ÖPNV-Haltestellen für die Sicherheit der Wartenden sorgen, weiterhin betrieben werden. Für viele Unternehmen, die ihre Werbedisplays nicht zentral steuern können, gibt es jedoch noch offene Fragen, da die Vorschrift kurzfristig eingeführt wurde. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende Februar 2023 und könnte verlängert werden.