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Klimakonferenz in Glasgow entscheidet über wirksamen Klimaschutz

Rund 190 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention kommen unter britischer Präsidentschaft zusammen.
Umweltbundesamt | 01.11.2021
Klimakonferenz in Glasgow entscheidet über wirksamen Klimaschutz © Frank Wolke / UBA
 

Vom 31.10. bis 12.11.2021 findet im schottischen Glasgow die 26. Weltklimakonferenz (COP26) statt. Die rund 190 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention kommen unter britischer Präsidentschaft zusammen, um Details zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens von 2015 festzulegen. Die bisher zugesagten Klimaschutzbeiträge reichen bei weitem nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

Motto und Ziele der Konferenz

Die Konferenz steht unter dem Motto „Die Welt vereinen, um den ⁠Klimawandel⁠ zu bekämpfen“ und ist ein Glaubwürdigkeitstest für die globalen Anstrengungen, das 2015 mit dem Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen, tatsächlich umzusetzen. Die Weltgemeinschaft muss erhebliche Fortschritte machen, um Konsens bei den Themen zu erreichen, die seit einigen Jahren kontrovers diskutiert werden, wie beispielsweise bei Teilen des Regelwerks zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens sowie bei der internationalen Klimafinanzierung.

Die vier von der britischen COP-Präsidentschaft ausgewiesenen Kernziele der Konferenz sind:

Ziel 1:
Sicherstellen des globalen Netto-Null-Emissionsziels in der Mitte des Jahrhunderts, um das 1,5°-Ziel in Reichweite zu behalten

Aktuelle Analysen des Sekretariats der Klimarahmenkonvention (⁠UNFCCC⁠) und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (⁠UNEP⁠) zeigen eine große Lücke zwischen den bisher eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determined Contributions – NDCs) und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Die Umsetzung der NDCs aller 192 Vertragsstaaten würde bis zum Jahr 2030 eine Steigerung der Treibhausgasemissionen von ungefähr 16 % gegenüber dem Jahr 2010 bedeuten und langfristig zu einem Temperaturanstieg von 2,7 °C führen. Die Umsetzung von bisher angekündigten Netto-Null-Emissionszielen bis Mitte des Jahrhunderts hätten das Potenzial, diesen prognostizierten Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts um 0,5 °C, also auf 2,2 °C, zu vermindern. Dies setzt jedoch voraus, dass sie konsequent umgesetzt und die 2030-Verpflichtungen mit ihnen in Einklang gebracht werden. Laut UNEP müssten die bisher gemachten Ankündigungen für 2030 siebenmal höher sein als bisher, um den Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu begrenzen.

Daher muss von Glasgow ein starkes Signal für ein globales Netto-Null-Emissionsziel in der Mitte des Jahrhunderts ausgehen und ein damit verbundener Pfad, der sich innerhalb des mit dem 1,5 °C-Ziel kompatiblen Emissionsbudgets bewegt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt ist.

Ziel 2:
Anpassung an die Klimawandelfolgen zum Schutz von Gesellschaften und natürlichen Habitaten

Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar und werden die Menschheit vor immer größere Herausforderungen stellen. Wichtige Ansätze, um den Verlust von Lebensgrundlagen und Leben zu vermeiden, sind der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, wie Wälder oder Moore, der Aufbau von Warnsystemen zum Schutz der Bevölkerung, etwa vor Überflutungen durch ⁠Starkregen⁠, sowie eine widerstandsfähige Infrastruktur und Landwirtschaft. Hierfür müssen wirksame Programme beschlossen und finanziert werden.

Ziel 3:
Mobilisierung von Mitteln zur Klimafinanzierung

Das Erreichen des 2009 beschlossenen Ziels, im Zeitraum 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung bereitzustellen, sowie die Zukunft der Klimafinanzierung sind entscheidende Themen auf der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow. Die Entwicklungsländer benötigen diese Mittel für die Anpassung an den von ihnen nicht verschuldeten Klimawandel und die ambitionierte Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠OECD⁠) stellte kürzlich einen Bericht vor, nach dem im Jahr 2019 nur rund 80 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung mobilisiert wurden. Ein Klimafinanzierungsplan, ausgearbeitet von dem kanadischen Umweltminister Jonathan Wilkinson und dem deutschen Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, wurde kurz vor der Konferenz vorgestellt. Nach diesem Plan sollen 2023 die 100 Milliarden US-Dollar erstmals erreicht und in den folgenden Jahren übertroffen werden, so dass die Summe auch im Durchschnitt der Jahre erzielt wird.

Ziel 4:
Enge Zusammenarbeit zum Erreichen der Ziele

Die Zusammenarbeit zwischen Regierungen verschiedener Länder, der Zivilgesellschaft und Unternehmen ist eine Voraussetzung für mehr, effektiveren und innovativeren ⁠Klimaschutz⁠.

Nach den in der Vergangenheit schleppenden Verhandlungen zu einigen wichtigen Themen des Regelwerks des Übereinkommens von Paris (ÜvP) muss nun in Glasgow ein Durchbruch erzielt werden. Denn nur mit verbindlichen Regeln zur Umsetzung kann das Übereinkommen seine volle Wirkung entfalten. Hier stehen insbesondere die internationale Kooperation und Marktinstrumente, die im Artikel 6 des ÜvPs definiert sind, sowie der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs (siehe unten) im Vordergrund:

Die Kooperationsansätze unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) können auf freiwilliger Basis von den Staaten genutzt werden, um gemeinsam ihre Nationalen Beiträge (NDC) zu implementieren, die Ambition der Minderungs- und der Anpassungsmaßnahmen zu stärken und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Ein Baustein dafür wäre ein internationaler Transfer von Emissionsminderungsergebnissen zwischen Staaten: Staaten können sich durch sie finanzierte Maßnahmen zur Treibhausgasminderung in Partnerländern auf ihre eigene Treibhausgasbilanz anrechnen lassen. Dazu soll ein vom UNFCCC überwachter Mechanismus zur Ausstellung von Minderungseinheiten (etwa eingesparte Tonnen ⁠CO2⁠) aufgebaut werden, um den bereits unter dem Kyoto-Protokoll etablierten Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) nach dem Ende der 2. Verpflichtungsperiode 2020 abzulösen. Zur Vermeidung von Doppelzählungen und emissionssteigernden Fehlanreizen, z.B. Lock-in Effekten, sind klare Umsetzungsregeln erforderlich, die in den vergangenen Klimakonferenzen noch nicht verabschiedet werden konnten. Diese marktbasierten Ansätze sollen mit einem Arbeitsprogramm zur intensivierten nichtmarktbasierten Kooperation ergänzt werden, welches die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit ohne Übertragung von Minderungsergebnissen stärken soll.

Der Erweiterte Transparenzrahmen (ETF) des ÜvPs schreibt vor, dass die Vertragsstaaten ihre Treibhausgasemissionen, Fortschritte im Hinblick auf ihr Klimaziel und die Klimafinanzierung offenlegen müssen. Gemeinsame Berichterstattungstabellen wurden allerdings noch nicht vereinbart. Die meisten Industriestaaten müssen die ersten ⁠Treibhausgas⁠-Inventarberichterstattungen bereits am 15.04.2023 übermitteln. Um diese nach einheitlichen Standards für alle Länder erarbeiten zu können, ist eine Verabschiedung der Tabellen bei der COP26 dringend erforderlich.

Details zur Konferenz und Beteiligung des ⁠UBA⁠

Die Weltklimakonferenz startet am 31.10.2021 mit einjähriger, pandemiebedingter Verspätung und umfasst

  • die 26. Sitzung der Vertragsstaaten der ⁠UN⁠-Klimarahmenkonvention (COP26),
  • die 16. Sitzung der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (CMP16) und
  • die 3. Sitzung der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris (CMA3).

Sie soll planmäßig am 12.11.2021 enden.

Im Jahr 2020 sowie bereits in diesem Jahr gab es virtuelle Formate des globalen Austauschs unter dem Dach der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die formalen Verhandlungen ruhten aber aufgrund der Corona-Pandemie seit dem Ende der COP25 in Madrid im Dezember 2019.

Auf Grund der global anhaltenden pandemischen Lage findet diese Klimakonferenz unter strengen Hygienevorschriften und intensivem elektronischem Medieneinsatz statt. Es ist den Delegierten möglich, virtuell und damit auch von ihren Heimatländern aus an den Verhandlungen und anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Konferenz teilzunehmen. UBA-Präsident Prof. Dirk Messner und weitere Expertinnen und Experten des UBA sind Teil der deutschen Delegation.

Die Zeit für wirksamen Klimaschutz drängt

Die globalen Extremwetterereignisse im vergangenen und im aktuellen Jahr haben noch einmal die Dringlichkeit für ambitionierten Klimaschutz unterstrichen. Beispiele sind dabei die verheerenden Waldbrände in den USA, Australien und Sibirien im Jahr 2020 sowie die Rekordtemperaturen von fast 50 °C, die im Juni 2021 während der ⁠Hitzewelle⁠ in den USA und Kanada erreicht wurden. Europa war ebenfalls stark betroffen. Der Kontinent erfuhr 2020 sein wärmstes Jahr seit dem Beginn der Aufzeichnungen und Westeuropa erlebte im Sommer 2021 extreme Niederschläge mit katastrophalen Überschwemmungen.