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Geodaten für alle

Bund-Länder-Vertrag eröffnet neue Horizonte für die Nutzung von Geodaten.
Geodaten für alle © Pixabay / Lusign
 
Geodaten für die Bundesverwaltung möglichst einfach und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, ist das erklärte Ziel des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG). Ein wichtiges Fundament hierfür sind die amtlichen „Geobasisdaten“ der Länder. Hierzu zählen beispielsweise Digitale Landschaftsmodelle, 3D-Stadtmodelle oder hochaufgelöste Luftbilder – alle deutschlandweit flächendeckend. Diese und viele andere grundlegende Datensätze von den Ländern werden durch das BKG bereits seit 1999 für die gesamte Bundesverwaltung lizenziert.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Datensätze geändert. So müssen heute Daten automatisierbar für digitale Prozessketten bereitstehen. Manuelle oder analoge Lizenzierungsregelungen stehen dem im Wege. Gleiches gilt für restriktive Nutzungsregelungen, die eine Weitergabe an Dritte und deren Nutzer unnötig einschränken. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat das BKG einen Neuabschluss des Vertrags mit den Ländern forciert und umgesetzt. Der neue Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich (V GeoBund) (PDF, 324KB) trat nun zum 01.07.2019 in Kraft.

Prof. Dr. Paul Becker, Präsident des BKG, hebt hervor: „Mit der neuen Vereinbarung ermöglichen wir es im Sinne einer offenen Datenpolitik allen Einrichtungen des Bundes, digitale Produkte auf der Basis amtlicher Geodaten uneingeschränkt weiterzugeben. Dies ist eine elementare Voraussetzung für die fortschreitende Digitalisierung in Deutschland.“ Die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zum aktuell gültigen V GeoBund beinhalten erweiterte Rechte für Bundeseinrichtungen und Dritte bezüglich der Verwertung von Folgeprodukten, z. B. bei der Veröffentlichung von Lärm-, Umwelt- oder Wetterkarten. Darüber hinaus hat das BKG bessere und genauere Daten ins Portfolio aufgenommen, z. B. ein hochpräzises digitales Geländemodell sowie einen Datensatz mit detaillierteren Geometrien für alle Gebäude in Deutschland.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), Siegmar Liebig, erklärte dazu: „Mit der neuen Bund- und Ländervereinbarung zeigt unsere Ländergemeinschaft, dass sie flexibel und bedarfsgerecht auf die Veränderungen insbesondere auch unter Berücksichtigung der Open-Data-Politik in Deutschland reagieren kann.“ Das BKG stellt die Daten über sein Dienstleistungszentrum (www.geodatenzentrum.de) bereit und bietet Beratung zu deren Nutzung. Neben den Daten der Länder sind dort auch viele Geodaten von kommerziellen Anbietern einschließlich satellitengestützter Informationen zur Deckung der Bedarfe des Bundes verfügbar.

Hintergrundinformationen zum Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG):
Als zentraler Dienstleister des Bundes und Kompetenzzentrum für Geoinformation und geodätische Referenzsysteme befasst sich das BKG mit der Beobachtung über die Datenhaltung bis hin zur Analyse, Kombination und Bereitstellung von Geodaten. Von der Arbeit des BKG, einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), profitieren insbesondere Bundeseinrichtungen, die öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft – und fast jeder Bürger in Deutschland. Experten aus den verschiedensten Bereichen wie Verkehr, Katastrophenvorsorge, Innere Sicherheit, Energie und Umwelt verwenden Geodaten, Landkarten, Referenzsysteme und Informationsdienste des BKG für ihre Pläne und Untersuchungen. Das BKG unterhält ein Dienstleistungszentrum in Leipzig (www.geodatenzentrum.de) sowie geodätische Observatorien im In- und Ausland.