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Code of Conduct Programmatic Advertising mit 6 Kategorien und 8 Marktbereichen

Code of Conduct Programmatic Advertising in neuer Version deutlich im Geltungsbereich erweitert und konkretisiert.
BVDW | 11.09.2018
© BVDW
 
Die Fokusgruppe Programmatic Advertising im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat eine neue, umfangreich überarbeitete Ausgabe des Code of Conduct (CoC) Programmatic Advertising erarbeitet. Nach dem erfolgreichen und international anerkannten Launch in 2016 mit mehr als 50 Unterzeichnern öffnet sich der CoC mit der neuen, zweiten Version auch für weitere Marktsegmente im Programmatic Advertising. Insgesamt werden nun acht Marktbereiche berücksichtigt. Der CoC wird somit deutlich in seiner Relevanz für die programmatische Wertschöpfungskette erweitert. Die Überarbeitung ist in enger Zusammenarbeit mit den IABs der Schweiz und Österreichs erfolgt, die bereits die erste Version in ihren jeweiligen Märkten übernommen hatten.

Der Code of Conduct berücksichtigt erstmals Anforderungen von und für Marktpartner aus acht Marktsegmenten: DSPs (Demand-Side-Plattformen), SSPs (Sell-Side-Plattformen), Publisher/Vermarkter, Datenanbieter sowie neu hinzugekommenen Werbetreibende, Agenturen, DMPs (Data-Management-Plattformen) und Anbieter von Verifizierungslösungen. Die im Code of Conduct verankerte Selbstverpflichtung zu Transparenz, Qualität und Sicherheit im Bereich Programmatic Advertising kann nicht nur von BVDW-Mitgliedsunternehmen gezeichnet werden, auch Nicht-Mitgliedern ist die Unterzeichnung möglich.

„Wir haben uns die Erarbeitung der neuen Ausgabe des Code of Conducts nicht leicht gemacht und in etlichen Sitzungen beratschlagt“, berichtet Jennifer Weltzien, Stellvertretende Vorsitzende der Fokusgruppe Programmatic im BVDW. „Der Code of Conduct behandelt inhaltlich deutlich geschärft und in der erweiterten Aufgliederung nun sechs Aspekte von Transparenz und Qualität für Partner aus acht Marktsegmenten. Jedes Unternehmen kann jeweils für den Bereich unterzeichnen, in dem es aktiv ist und sich den Anforderungen verpflichtet. Somit sind Mehrfachzeichnungen möglich und werden absolut begrüßt.“

Die bereits in der ersten Version enthaltenen Aspekte und Anforderungen (werbliches Umfeld, Kampagnenaussteuerung, Werbemittel, Endgerät sowie Datennutzung) wurden maßgeblich konkretisiert. Zusätzlich werden nun Fragestellungen der Kostentransparenz sowie der Verifizierung im Generellen berücksichtigt (siehe auch Grafik im Anhang).

Unternehmen, die den Code of Conduct zeichnen, erhalten ein entsprechend ihres Marktbereichs gekennzeichnetes Logo, welches für die eigene werbliche Kommunikation im Markt genutzt werden kann. Gleichzeitig wird damit den Marktpartnern die Einhaltung der Standards des Code of Conducts zugesichert. „Mit dem erweiterten und überarbeiteten Code of Conduct 2.0 setzt der BVDW erneut einen Maßstab für mehr Qualität in der digitalen Werbung und ein klares Bekenntnis zu standardisierten Verfahren und Prozessen im Bereich Programmatic Advertising sowie hohen Qualitätsstandards bei gleichzeitiger Transparenz. Die Übernahme des Code of Conducts in Österreich (IAB Austria) und der Schweiz (IAB Switzerland) sowie das Interesse auch andere europäischer Länder zeigt, dass der deutsche Markt hier richtige und unbedingt erforderliche Wege beschreitet“, sagt Thomas Duhr (IP Deutschland), Vizepräsident des BVDW.

Der Code of Conduct ist hier einsehbar. Der BVDW erwartet eine Vielzahl von zeichnenden Unternehmen, auch für Unternehmen, die bereits die nun abgelöste Version der Selbstverpflichtung 2016 unterschrieben haben, ist die neuerliche Zeichnung obligatorisch.
Veranstaltungshinweis

Am 27. September findet in Hamburg der Themenabend "Let’s talk Programmatic! KI als Schlüssel zur Daten-Intelligenz?" der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW statt. Auf dem Programm stehen Elevator Pitches, Warm-up, Keynote sowie die Panel-Diskussion zum Thema „Wie relevant ist KI für datengestütztes Marketing?“. Sponsoren sind MIQ und ECHTE LIEBE - Programmatic Marketing Agency. Das vollständige Programm ist hier abrufbar. Journalisten können sich über die Pressestelle des BVDW akkreditieren.

https://www.bvdw.org/fileadmin/user_upload/bvdw_code-of-conduct_programmatic-advertising_2018_final_dt_eng.pdf