Code of Conduct für Content Marketing
Nachdem der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Content Marketing in einer eigenen Fokusgruppe konzentriert hat, treibt der Verband die Professionalisierung dieser Disziplin weiter voran: Um einheitliche Qualitätsstandards und Transparenz zu gewährleisten, führt die Fokusgruppe nun einen Code of Conduct ein, mit dem sich Dienstleister auf eine professionelle Arbeitsweise verpflichten.
Im Bereich Content Marketing haben etwa Werbungtreibende in Hinblick auf Transparenz der Arbeitsweise und Leistungsspektrum der Dienstleister häufig nur wenig Klarheit. „Im Vergleich zu vielen anderen Disziplinen des digitalen Marketings ist Content Marketing sehr individuell, die Arbeitsweisen unterscheiden sich mitunter sehr deutlich“, sagt Sabine Wegele (Nayoki) aus dem Vorsitz der Fokusgruppe Content Marketing im BVDW. Doch unabhängig davon müsse es Mindeststandards geben, an die sich die Branche zu halten habe. Insbesondere die Kennzeichnung von Content-Marketing-Platzierungen sei derzeit nur selten konsequent. „Hier schafft unser Code of Conduct Abhilfe und verpflichtet Dienstleister auf die wesentlichen Eckpunkte professionellen Content Marketings sowie wichtige ethische und rechtliche Grundsätze“, so BVDW-Expertin Wegele.
So ist ein wichtiger Aspekt des Code of Conduct die Kennzeichnungspflicht: Mit der Unterzeichnung versichern Agenturen, dass sie Werbung grundsätzlich als solche deklarieren. Zudem enthält die Selbstverpflichtung unter anderem Maßgaben zu seriöser Arbeitsweise, Kostenstruktur, Qualität, Messbarkeit und dem Leistungsspektrum, das eine Agentur anbieten muss. „Auf diese Weise gewährleisten wir Kunden, Website- und Online-Shop-Betreibern ein hohes Maß an Transparenz und Professionalität ihrer Dienstleister im Bereich Content Marketing. Wir betrachten Content Marketing ganzheitlich, kanalübergreifend und crossmedial – nicht fokussiert auf eine Disziplin oder Mediengattung. Und genau das war die größte Herausforderung bei der Konzeption dieser Selbstverpflichtung. Ich freue mich, dass uns die Quadratur des Kreises geglückt ist.“
Stand heute haben sich bereits zehn Agenturen den einheitlichen Standards verpflichtet und die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Für BVDW-Mitglieder ist die Unterzeichnung kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 449 Euro. Eventuelle Verstöße gegen die Grundsätze des Code of Conduct überprüft ein Beschwerdebeirat, der sich derzeit aus dem Vorsitz der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing zusammensetzt.
Im Bereich Content Marketing haben etwa Werbungtreibende in Hinblick auf Transparenz der Arbeitsweise und Leistungsspektrum der Dienstleister häufig nur wenig Klarheit. „Im Vergleich zu vielen anderen Disziplinen des digitalen Marketings ist Content Marketing sehr individuell, die Arbeitsweisen unterscheiden sich mitunter sehr deutlich“, sagt Sabine Wegele (Nayoki) aus dem Vorsitz der Fokusgruppe Content Marketing im BVDW. Doch unabhängig davon müsse es Mindeststandards geben, an die sich die Branche zu halten habe. Insbesondere die Kennzeichnung von Content-Marketing-Platzierungen sei derzeit nur selten konsequent. „Hier schafft unser Code of Conduct Abhilfe und verpflichtet Dienstleister auf die wesentlichen Eckpunkte professionellen Content Marketings sowie wichtige ethische und rechtliche Grundsätze“, so BVDW-Expertin Wegele.
So ist ein wichtiger Aspekt des Code of Conduct die Kennzeichnungspflicht: Mit der Unterzeichnung versichern Agenturen, dass sie Werbung grundsätzlich als solche deklarieren. Zudem enthält die Selbstverpflichtung unter anderem Maßgaben zu seriöser Arbeitsweise, Kostenstruktur, Qualität, Messbarkeit und dem Leistungsspektrum, das eine Agentur anbieten muss. „Auf diese Weise gewährleisten wir Kunden, Website- und Online-Shop-Betreibern ein hohes Maß an Transparenz und Professionalität ihrer Dienstleister im Bereich Content Marketing. Wir betrachten Content Marketing ganzheitlich, kanalübergreifend und crossmedial – nicht fokussiert auf eine Disziplin oder Mediengattung. Und genau das war die größte Herausforderung bei der Konzeption dieser Selbstverpflichtung. Ich freue mich, dass uns die Quadratur des Kreises geglückt ist.“
Bereits zehn Unterzeichner
Stand heute haben sich bereits zehn Agenturen den einheitlichen Standards verpflichtet und die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Für BVDW-Mitglieder ist die Unterzeichnung kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 449 Euro. Eventuelle Verstöße gegen die Grundsätze des Code of Conduct überprüft ein Beschwerdebeirat, der sich derzeit aus dem Vorsitz der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing zusammensetzt.