Digitalisierung im Handel braucht schnelles Internet
Damit der Einzelhandel das volle Potential der Digitalisierung nutzen kann, muss die Politik flächendeckend schnelles Internet bereitstellen und mehr Rechtssicherheit für WLANAnbieter ermöglichen. Das machte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit eBay gestern in Berlin deutlich.
Die Digitalisierung in den Geschäften schreitet rapide voran. Angebote wie verlängerte digitale Ladentheken, Mobile Payment oder elektronische Preisschilder werden zunehmend zu wichtigen Erfolgsfaktoren. „Die digitalen Innovationen im Einzelhandel haben alle eines gemeinsam: Sie benötigen eine schnelle und verlässliche Internetanbindung“, so Genth. Zur Ausschöpfung seines vollen Potenzials ist der Handel auf eine flächendeckende leistungsfähige Breitbandinfrastruktur angewiesen. Der HDE setzt sich deshalb für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus ein.
Aber der Breitbandanschluss löst noch nicht alle Probleme. Innovative Kundenservices wie beispielsweise das Bezahlen mit dem Handy erfordern eine zuverlässige Internetverbindung der Kundenhandys. Das kann vielerorts nur per WLAN sichergestellt werden. Viele Einzelhändler aber scheuen die bestehenden rechtlichen Risiken für Anbieter öffentlichen WLANs. „Das Risiko, von Abmahnungen in drei- oder vierstelliger Höhe lässt viele Händler vor der Einrichtung eines WLANs für die Kunden zurückschrecken“, so Genth weiter. Hintergrund sind Rechtsrisiken und mögliche Zugangshürden beim Bereitstellen von WLAN im Einzelhandel. Ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht mit der Abschaffung von Abmahnkosten zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt die Möglichkeit richterlicher Anordnungen von Zugangs- und Registrierungspflichten weiterhin offen. Und die Verpflichtung zur Errichtung von Netzsperren führt insbesondere für kleine und mittelständische Händler zu finanziellem Mehraufwand.
Genth: „Wir brauchen digitale Chancengleichheit für alle Händler. Das beinhaltet den flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet, der auch für den Kunden am Point of Sale zur Verfügung gestellt werden kann.“
Die Digitalisierung in den Geschäften schreitet rapide voran. Angebote wie verlängerte digitale Ladentheken, Mobile Payment oder elektronische Preisschilder werden zunehmend zu wichtigen Erfolgsfaktoren. „Die digitalen Innovationen im Einzelhandel haben alle eines gemeinsam: Sie benötigen eine schnelle und verlässliche Internetanbindung“, so Genth. Zur Ausschöpfung seines vollen Potenzials ist der Handel auf eine flächendeckende leistungsfähige Breitbandinfrastruktur angewiesen. Der HDE setzt sich deshalb für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus ein.
Aber der Breitbandanschluss löst noch nicht alle Probleme. Innovative Kundenservices wie beispielsweise das Bezahlen mit dem Handy erfordern eine zuverlässige Internetverbindung der Kundenhandys. Das kann vielerorts nur per WLAN sichergestellt werden. Viele Einzelhändler aber scheuen die bestehenden rechtlichen Risiken für Anbieter öffentlichen WLANs. „Das Risiko, von Abmahnungen in drei- oder vierstelliger Höhe lässt viele Händler vor der Einrichtung eines WLANs für die Kunden zurückschrecken“, so Genth weiter. Hintergrund sind Rechtsrisiken und mögliche Zugangshürden beim Bereitstellen von WLAN im Einzelhandel. Ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht mit der Abschaffung von Abmahnkosten zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt die Möglichkeit richterlicher Anordnungen von Zugangs- und Registrierungspflichten weiterhin offen. Und die Verpflichtung zur Errichtung von Netzsperren führt insbesondere für kleine und mittelständische Händler zu finanziellem Mehraufwand.
Genth: „Wir brauchen digitale Chancengleichheit für alle Händler. Das beinhaltet den flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet, der auch für den Kunden am Point of Sale zur Verfügung gestellt werden kann.“