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Drohneneinsatz trifft auf Zustimmung

Bitkom-Umfrage: Die große Mehrheit befürwortet den Drohneneinsatz bei Katastrophen, zur Versorgung entlegener Gebiete und zur Brandbekämpfung.
bitkom | 16.03.2017
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Drohnen suchen im Erdbebenfall Überlebende und beliefern entlegene Gebiete schnell mit wichtigen Medikamenten, bei Waldbränden spüren sie Glutnester auf und der Polizei helfen sie als fliegendes Auge bei der Überwachung von Großveranstaltungen: Die Einsatzbereiche der unbemannten Flugobjekte werden immer vielfältiger – und populärer. Die große Mehrheit befürwortet den Einsatz etwa bei Katastrophen (90 Prozent), zur Versorgung entlegener Gebiete (87 Prozent) und zur Brandbekämpfung (86 Prozent). Das zeigt eine repräsentative im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Internetnutzern. Auch zu Polizei-Drohnen (82 Prozent) und Drohnen in der Landwirtschaft (75 Prozent), etwa um Tiere vor Mäharbeiten im hohen Gras aufzuspüren, äußert sich die Mehrheit der Deutschen positiv. „Drohnen erfreuen sich rasant steigender Beliebtheit. Sie könnten schon bald ein alltäglicher Anblick am Himmel über Deutschland sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Drohnentechnologie verspricht in vielen Bereichen nicht nur wirtschaftlichen Nutzen, sondern bietet auch große Chancen, etwa für Katastrophenhilfe, Wissenschaft und öffentliche Sicherheit. Dieses Potenzial muss weiter gefördert werden.“

Der Einsatz ziviler Drohnen zum Transport von eiligen Gütern wie Medikamenten (66 Prozent), zur Vermessung von Grundstücken (64 Prozent), zur Überwachung von Staatsgrenzen (62 Prozent) und für Fotografie und Videoaufnahmen aus der Luft (58 Prozent) können sich die meisten ebenfalls vorstellen. Gemischter ist das Meinungsbild bei Paketdrohnen. Nur 30 Prozent können sich die Zustellung von Paketen durch Drohnen vorstellen. Auch Drohnen-Modellflug und den Einsatz zur Freizeitgestaltung finden nur 24 Prozent gut. Lediglich 8 Prozent lehnen den Einsatz von zivilen Drohnen generell ab.

Angst vor Flugunfällen und Abstürzen
Die größten Sorgen beim Einsatz ziviler Drohnen sind Sach- oder Personenschäden durch Kollisionen oder Abstürze. 89 Prozent haben Angst vor solchen Unfällen. Weitere 83 Prozent haben Angst vor dem kriminellen Einsatz von Drohnen, etwa zum Schmuggeln oder Spionieren. 81 Prozent sehen ihre Privatsphäre gefährdet, weitere 74 Prozent den zivilen Luftverkehr. Sechs von zehn Befragten (60 Prozent) machen sich Gedanken um Lärmbelästigung.

Mehrheit befürwortet „Drohnen-Führerschein“
Gefragt nach den Regelungen, die für den Einsatz von zivilen Drohnen notwendig sind, sprechen sich 85 Prozent für eine Kennzeichnung beziehungsweise Registrierung von Nutzer und Drohne ähnlich wie beim Auto aus. 84 Prozent plädieren für einen Kenntnisnachweis, eine Art Drohnen-Führerschein. Drei Viertel (77 Prozent) wünschen sich eine Versicherungspflicht für Drohnenpiloten. Ein generelles Flugverbot über besiedelten Gebieten halten 43 Prozent für sinnvoll. Und 6 Prozent sind dafür, Drohnen generell zu verbieten. 4 Prozent finden dagegen den Einsatz ziviler Drohnen bereits heute ausreichend reguliert.

Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit circa 500.000 private Drohnen. Mitte Januar hat das Bundeskabinett strengere Vorschriften für die unbemannten Flugobjekte beschlossen. Vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat zu. Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Kennzeichnungspflicht sowie den „Führerschein“ für größere Drohnen. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden. „Bitkom begrüßt die Verordnung. Drohnen bieten viele Chancen, wenn sie vernünftig eingesetzt werden. Sie können aber auch Gefahren bergen. Es muss daher klar und verbindlich sein, was mit einer Drohne alles gemacht werden darf und was nicht“, so Rohleder. „Rechtssicherheit ist nicht zuletzt auch für neue Geschäftsmodelle wichtig. Sie dürfen durch die neuen Regeln nicht von vornherein behindert werden.“

Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/005-dobrindt-neuregelung-drohnen.html.