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Werbung per Telefon: Ist Double-Opt-In nicht ausreichend?

Verbraucher erhielten Werbeanrufe von einem Call-Center, beauftragt von AOK Plus. Die Verbraucherzentrale Sachsen bestand auf eine Vertragsstrafe.
07.03.11

Ein interessanter Artikel von Tina Schreiber auf e-Recht24.de

Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das sog. "Double-Opt-In-Verfahren" zur Einholung einer Einwilligung zu Werbeanrufen ausreichend ist. Gegenüber standen sich dabei die AOK und die Verbraucherzentrale Sachsen.

Das LG Dresden sowie das OLG Dresden gaben der Klage der Verbraucherzentrale statt