Bundestag schiebt Warteschleifen-Kosten Riegel vor
Am Donnerstagmorgen (27. Oktober) hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG-Änderungsgesetz, 17/5707) beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Anbieter künftig keine Entgelte mehr für die Zeit verlangen dürfen, die ihre Kunden in der Warteschleife verbringen.
Das heute beschlossene TKG-Änderungsgesetz bedeutet für die Anbieter von telefonischen Service-Nummern, dass sowohl für die erste als auch für weiterleitende Warteschleifen keine Kosten mehr für den Kunden entstehen dürfen. Das gelte für Festnetz- und Mobilanrufe. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Unternehmen diese Regelungen umsetzen. Allerdings muss dem Gesetz noch der Bundesrat zustimmen.