Betrugsfall : DDV passt Regularien an
Zudem wurden zwei Unternehmen wegen verbandsschädigenden Verhaltens vom DDV ausgeschlossen.
Seit dem Sommer kursieren Medienberichte, die über einen Betrugsfall im E-Mail-Marketing berichten. So soll der Unternehmensverbund Aida GmbH (Aida Media Ltd, Aida Gesellschaft für E-Direct-Marketing mbH) zahlreiche Kunden um die Vorkassezahlungen für E-Mail-Marketing-Kampagnen geprellt haben.
Bei den Betrugsfällen sei es laut „Werben & Verkaufen“ um Summen bis zu einem sechstelligen Betrag gegangen. Unter Zugzwang ist in diesem Zusammenhang der Deutsche Dialogmarketing Verband geraten. Denn die Aida GmbH gehört dem DDV an und warb mit dem entsprechenden Logo. So hätten die Kunden geglaubt, es mit einem vertrauenswürdigen Unternehmen zu tun zu haben, lautete der Vorwurf. Der Ausschluss aus dem DDV wurde gefordert.
ONEtoONE sprach vergangene Woche mit Verbandspräsident Dieter Weng. Der DDV ist Weng zufolge selbst durch einen Medienbericht auf den Vorfall aufmerksam geworden. „Aufgrund unserer Regularien müssen wir uns an vorgegebene Schritte halten und können nur dann ein Ausschlussverfahren einleiten, wenn belastbare Hinweise für verbandsschädigendes Verhalten vorliegen“, so Weng gegenüber ONEtoONE. „Gerüchte oder Berichte vom Hörensagen reichen nicht aus. Man darf nicht vergessen: Wir haben hier auch gegenüber dem Unternehmen eine Verantwortung.“