Emma Matratzen wegen Verkaufstricks verklagt
- Die CMA klagt Emma wegen irreführender Rabatte und Countdown-Taktiken an
- Emma droht ab 2025 eine Strafe bis zu 10 % des Umsatzes durch CMA-Gesetzesänderung
- Konkurrenten wie Simba haben die kritisierten Marketingpraktiken bereits angepasst
Der Frankfurter Matratzenhersteller Emma ist aktuell Gegenstand einer Klage der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA, berichtet die WirtschaftsWoche. Die CMA beschuldigt das Unternehmen, Verbraucherschutzrechte zu verletzen, indem es irreführende Marketingstrategien wie falsche Rabattangebote und Countdown-Timer einsetzt. Diese Taktiken könnten Kunden unter Druck setzen, schnellere Kaufentscheidungen zu treffen, die sie später bereuen könnten. Die Behörde startete bereits 2022 eine groß angelegte Untersuchung und sammelte zahlreiche Beweise, welche Emma zu Änderungen im Verkaufsprozess aufforderten. Da das Unternehmen jedoch nicht alle geforderten Anpassungen vornahm, reichte die CMA nun eine Klage ein und strebt einen Vollstreckungsbescheid an.
Emma hat einige Änderungen umgesetzt, wehrt sich jedoch gegen eine geforderte Obergrenze der rabattierten Produkte, die aus Sicht von Emma-CEO Dennis Schmoltzi unrechtmäßig und schädlich für britische Verbraucher sei. Auch andere Unternehmen wie der Konkurrent Simba standen unter ähnlichem Verdacht, haben ihre Praktiken jedoch angepasst, sodass es nicht zu weiteren Klagen kam.
Zusätzliches Konfliktpotenzial liegt in einer Gesetzesänderung, die der CMA ab 2025 das Recht gibt, Strafen von bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes zu verhängen. Bei Emma wären das bis zu 9,6 Millionen Euro. Neben dem Fall in Großbritannien läuft gegen Emma auch ein Rechtsstreit in den USA, wo der Möbelhändler Emma Mason gegen die Nutzung des Markennamens „Emma“ klagt, da er Kunden verwirren könnte.