OLG: Instagram-Konto kann vererbt werden
- OLG Oldenburg: Erben dürfen Instagram-Konten aktiv nutzen
- Meta muss Erben vollen Zugriff gemäß Vertragsnachfolge gewähren
- Leistungen von Meta gelten als technisch, nicht personenbezogen
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Erben im digitalen Bereich stärkt, berichtet Legal Tribune Online. Es entschied, dass Erben uneingeschränkten Zugriff auf Instagram-Konten von Verstorbenen erhalten können, einschließlich der aktiven Nutzung. Bislang versetzte Meta, die Muttergesellschaft von Instagram, diese Konten in einen sogenannten Gedenkzustand, der nur eine passive Ansicht ermöglicht. Geklagt hatte die Ehefrau des verstorbenen Sängers Alphonso Williams, die den Zugang zu seinem Konto zurückerlangen wollte. Das OLG stellte klar, dass Erben gemäß § 1922 BGB in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Vertragspartners eintreten.
Das Urteil basiert auf der Feststellung, dass die Dienstleistungen von Meta rein technischer Natur sind und nicht an die Person des ursprünglichen Kontoinhabers gebunden sein müssen. Das Gericht argumentierte, dass Meta durch die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen keine personenbezogenen Leistungen erbringt. Es wies außerdem darauf hin, dass frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht gegen diese Auslegung sprechen, da diese keine aktive Nutzung durch Erben behandelten. Die Richter sehen die Rechte der Erben daher umfassend und nicht auf eine reine Leseansicht beschränkt.
Dieses Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit digitalen Nachlässen. Es zeigt, dass Social-Media-Plattformen Erben den vollen Zugriff auf geerbte Konten ermöglichen müssen, um die Gesamtrechtsnachfolge zu wahren. Gleichzeitig schafft die Entscheidung Klarheit für Erben, die digitale Accounts und Inhalte in Zukunft umfassend nutzen können. Die Revision wurde zugelassen, sodass eine endgültige Klärung durch den BGH möglich bleibt.