Netcoo verteidigt Network Marketing
- Network Marketing ist ein legales, global reguliertes Geschäftsmodell
- Bestehende Gesetze und Marktmechanismen reichen für den Verbraucherschutz aus
- Seriöse Network Marketing Unternehmen basieren auf Produktverkäufen, nicht Rekrutierung
Die Diskussion um die Notwendigkeit einer staatlichen Aufsichtsbehörde für Network Marketing zeigt, dass dieses Geschäftsmodell als etabliert und legitim gilt, berichtet Netcoo und reagiert auf einen aktuellen Beitrag in der taz zum Thema "Schuldenfalle Multi-Level-Marketing", worüber wir berichteten.
In vielen Ländern wird Network Marketing bereits durch bestehende Gesetze ausreichend reguliert. Vertriebspartner handeln als selbstständige Unternehmer und tragen somit die Verantwortung für ihre Entscheidungen. Diese Eigenverantwortung ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells, das seit Jahrzehnten erfolgreich funktioniert.
Ein wesentlicher Aspekt ist die klare Unterscheidung zwischen seriösem Network Marketing und illegalen Schneeballsystemen. Während Schneeballsysteme ausschließlich auf der Rekrutierung neuer Mitglieder beruhen, generieren seriöse Network Marketing Unternehmen den Großteil ihres Umsatzes durch den Verkauf von Produkten. Der Wettbewerb im freien Markt sorgt dafür, dass nur Unternehmen mit hochwertigen und wertvollen Produkten langfristig bestehen können. Bestehende Verbraucherschutzgesetze und Marktaufsichtsbehörden bieten bereits umfassenden Schutz für die Verbraucher, was die Forderung nach zusätzlicher Regulierung als unnötig erscheinen lässt.
Zusätzlich könnte eine neue Aufsichtsbehörde zu unnötiger Bürokratie führen, ohne echten Mehrwert zu bieten. Der Markt reguliert sich weitgehend selbst, und unethische Praktiken werden durch Transparenz und öffentliche Meinungen schnell sichtbar. Network Marketing eröffnet insbesondere Menschen, die im traditionellen Arbeitsmarkt benachteiligt sind, die Chance, ein eigenes Geschäft aufzubauen. Übermäßige staatliche Eingriffe könnten diesen Unternehmergeist und die Selbstständigkeit der Beteiligten gefährden.