Diskriminierende Werbung ganz oben bei Beschwerden
- Beschwerden über Geschlechterdiskriminierung sanken im ersten Halbjahr 2024 auf 73 Fälle
- Digitale Werbung bleibt führend bei Beschwerden, besonders in sozialen Medien
- Der Dienstleistungssektor verzeichnete einen Anstieg der Beschwerden
Im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete der Werberat eine hohe Anzahl an Beschwerden über geschlechterdiskriminierende Werbung, obwohl die Zahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent zurückging, berichtet die Absatzwirtschaft. Trotz des Rückgangs bleibt diese Art der Werbung der häufigste Grund für Beschwerden. In mehreren Fällen konnte der Werberat Unternehmen dazu bewegen, ihre Werbemaßnahmen entweder zu stoppen oder signifikant zu ändern. Nur zwei Unternehmen wurden offiziell für geschlechterdiskriminierende Werbung gerügt, was auf eine wachsende Sensibilität der Unternehmen in Bezug auf ethische Werbung hinweist.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der digitalen Werbung, die weiterhin die meisten Beschwerden verursachte. Insgesamt wurden 49 Fälle gemeldet, wobei die Kritik vor allem Social-Media-Werbung, Influencer-Kampagnen und unternehmenseigene Webseiten betraf. Obwohl die digitale Werbung stark im Fokus stand, wurde keine formelle Rüge ausgesprochen. Neben der digitalen Werbung rückte im ersten Halbjahr 2024 auch die Werbung für Dienstleistungen vermehrt ins Zentrum der Beschwerden. Besonders der Finanzdienstleistungssektor verzeichnete einen Anstieg an Kritikpunkten.