Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten
Nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages Anfang Juli 2013 und des Bundesrates am 20. September 2013 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sog. “Anti-Abzocke-Gesetz” hat der Bundespräsident, Joachim Gauck, das Gesetz unterzeichnet.
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