HDE kritisiert Entwurf des Energieeffizienzgesetzes und fordert Nachbesserungen
Vor der morgigen Abstimmung im Bundestag für ein Energieeffizienzgesetz appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an den Gesetzgeber, den Entwurf substanziell nachzubessern. Die Kritik richtet sich vor allem gegen zusätzliche Verpflichtungen, die deutlich über die bestehenden Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie Energieaudits hinausgehen und die für die Unternehmen zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand sowie zu hohen Zusatzkosten führen.
„Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes entspricht nicht der Logik
möglichst einfacher, unbürokratischer und effizienter Verfahren. So kann
das Gesetz keinen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten“, so die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Die nach dem Gesetzesentwurf geforderten Zertifikate brächten keinen zusätzlichen Nutzen, sondern erhöhten nur die Bürokratie und die Nachfrage nach ohnehin kaum verfügbaren Fachkräften im Bereich der Energieauditoren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Zertifizierung nach bestimmten Verfahren sei allein schon deswegen schwer umsetzbar. Ergänzend zu den etablierten Verfahren ISO 50001 und EMAS sollten deshalb auch alternative Zertifizierungsverfahren zugelassen werden, die mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Außerdem stört sich der HDE an der Definition der Wirtschaftlichkeit zur Einschätzung umzusetzender Maßnahmen und an unklaren Rechtsbegriffen in Bezug auf die Vermeidung und Verwendung von Abwärme. Kritisch bewertet der Verband zudem die Pflicht zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen aller als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen. Schließlich könnten mit öffentlichen Daten zu Endenergieeinsparmaßnahmen und den Energieverbräuchen Rückschlüsse auf die aktuelle Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens möglich werden. Hier sieht der HDE möglicherweise Geschäftsgeheimnisse bedroht. Unklar sei zudem die konkrete Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in diversen Mieter-Vermieter-Konstellationen. „Im Einzelhandel sind nicht nur die Gebäude, sondern oft auch die mit Energieverbrauch verbundenen Anlagen nicht Eigentum des Unternehmens. Hier ist unklar, wer für die Umsetzung von Endenergieeinsparmaßnahmen verantwortlich sein soll“, so Gerstein weiter.
Der Einzelhandel hat in den vergangenen fünf Jahren in zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen wie energiesparende Beleuchtung, Kältetechnik sowie weitere Bereiche investiert und seinen CO2-Ausstoß innerhalb der letzten zehn Jahre um ein Drittel reduzieren können. Auch an vielen anderen Stellen leisteten die Handelsunternehmen große Investitionen wie etwa beim Aufbau von Photovoltaik-Anlagen und E-Ladesäulen. Gerstein: „Die Branche engagiert sich seit Jahren für Energieeffizienz, ein neues Gesetz darf diese Anstrengungen nicht erschweren oder infrage stellen.“