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Bekleidungshändler und Innenstädte leiden unter Corona-Krise

Prognose: Einzelhandelsumsätze wachsen 2020 um 1,5 Prozent.
HDE e.V | 22.09.2020
Bekleidungshändler und Innenstädte leiden unter Corona-Krise © freepik / rawpixel
 

Mit Blick auf die durch die Corona-Krise schwierige Lage für viele Bekleidungshändler und die negativen Auswirkungen auf die Innenstädte fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) ein stärkeres Entgegenkommen der Vermieter sowie entsprechende Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insgesamt sagt der HDE für den Einzelhandel im Jahr 2020 zwar ein Umsatzplus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr voraus. Die vom zwischenzeitlichen Lockdown betroffenen Teilbranchen allerdings werden demnach elf Prozent Umsatz einbüßen. Das höchste Umsatzwachstum kann der Online-Handel mit einem Plus von knapp 15 Prozent erwarten.

„Die Lage ist vor allem bei vielen Bekleidungshändlern in den Stadtzentren weiterhin kritisch. Das solide Umsatzwachstum von 1,5 Prozent für den gesamten Handel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einzelnen Branchen nach wie vor viele Unternehmen und Arbeitsplätze in ihrer Existenz gefährdet sind“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verlor der Bekleidungshandel in den ersten sieben Monaten im Vorjahresvergleich fast 30 Prozent seines Umsatzes. Ebenso zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter 1.000 Händlern aller Branchen, Standorte und Unternehmensgrößen, dass für das erste Halbjahr 2020 mehr als 90 Prozent der Bekleidungshändler eine Verschlechterung der Geschäftslage feststellen. Im Elektronikhandel liegt dieser Anteil bei 45 Prozent. Insbesondere an den innerstädtischen Standorten sind die Herausforderungen groß. So beurteilen mehr als drei Viertel der Händler in den Hauptgeschäftslagen der Stadtzentren ihre Geschäftslage in den ersten sechs Monaten des Jahres schlechter als im Vorjahr.

„Angesichts der Umsatzrückgänge können viele Händler ihre Mieten nicht in voller Höhe bezahlen. Vor allem große institutionelle Vermieter kommen dem Handel dabei oft nicht ausreichend entgegen“, so Genth. Deshalb sei eine Anpassung im BGB unerlässlich. Es müsse klargestellt werden, dass die in der Corona-Pandemie angeordneten staatlichen Maßnahmen ein Grund zur Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 sind. In der HDE-Umfrage hatte ein Drittel der Bekleidungshändler angegeben, dass der Mietzins wegen Corona angepasst wurde, knapp ein Viertel konnte Stundungen ausverhandeln. Um den vielerorts weiter voranschreitenden Niedergang der Innenstädte aufzuhalten, erneuert der HDE seine Forderungen nach einem Innenstadtfonds und einem staatlichen Förderprogramm zur Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels.