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9 Tipps, wie Sie Reisen sicher online buchen

So bequem die spontane Buchung einer Reise online auch ist, dennoch muss man bei der Auswahl des Reiseanbieters vorsichtig sein.
Trusted Shops GmbH | 04.07.2019
9 Tipps, wie Sie Reisen sicher online buchen © Pixabay / Megan Rexazin
 
Während man mit günstigen Preisen gelockt wird, wundert man sich bei der Buchung über intransparente Mehrkosten. Außerdem ist oft schwer zu erkennen, wer genau der Reiseveranstalter ist — also wer im Zweifelsfall haftet. Darauf sollten Verbraucher achten, um nicht an unseriöse Anbieter zu gelangen.

1. Sie erhalten vollständige Angaben zu Ihrer Reise


Bevor Sie eine Reise buchen, müssen Sie die grundlegenden Informationen dazu erhalten haben. Dazu gehören — je nach gewählter Reise — die wesentlichen Leistungen, wie Reiseorte, die Anzahl der Übernachtungen, die Transportmittel, Zeitangaben zur Anreise und Abreise, Ihre Unterkunft, Mahlzeiten und etwaige Ausflüge. Der Veranstalter muss Sie zudem über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands informieren — auch die Fristen für die Formalitäten und benötigte Impfungen gehören dazu.

Ebenso müssen Sie über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Dazu zählt z.B. der Zeitpunkt, bis zu dem Sie die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters erhalten haben müssten. Dies kann zutreffen, wenn für die Durchführung der Reise eine Mindestanzahl an Teilnehmern benötigt und nicht erreicht wird. Auch müssen Sie den Hinweis erhalten, dass Sie vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten können, wenn Sie eine angemessene Entschädigung oder vom Reiseveranstalter verlangte Entschädigungspauschale zahlen.

2. Sie erkennen, wer der Anbieter der Reise ist


Sie müssen feststellen, ob der Anbieter als Reiseveranstalter oder -vermittler auftritt. Erst dann ist klar, wer für die gebuchte Reise haftet. Das wird bei Mängeln, Buchungsfehlern oder einer Insolvenz relevant.

Ein Reisevermittler vermittelt Ihnen lediglich Leistungen eines Dritten. Daher haften bei der Buchung durch einen Reisevermittler die jeweiligen Anbieter der Leistungen und sind Ihre Ansprechpartner. Die Auswahl der Leistungen erfolgt im Buchungsvorgang einzeln und auch die Zahlungen sind getrennt zu leisten.

Seit der EU-Pauschalreiserichtlinie von 2018 gilt jeder Reisevermittler als Reiseveranstalter, der mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen wie etwa Hotel und Flug für den Zweck derselben Reise anbietet. Er haftet dann für die Erbringung dieser verbundenen Leistungen und muss Ihnen einen Sicherungsschein für den Fall seiner Insolvenz ausstellen.

3. Es gibt ein vollständiges Impressum


Schauen Sie im Impressum nach vollständigen Angaben zum Namen des Reiseanbieters, der Rechtsform des Unternehmens, dem Namen des Vertretungsberechtigten, der vollständigen Adresse und der Handelsregisternummer. Auch Kontaktmöglichkeiten wie die Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse müssen vorhanden sein.

Der Kontakt sollte Sie in Ihrer Sprache beraten können. Sitzt der Vertragspartner im Ausland, kann es ebenso schwieriger werden, rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne ein vollständiges Impressum sollten Sie jedoch nie eine Reise buchen.

4. Sie werden über die Nutzung Ihrer Daten aufgeklärt


In der Datenschutzerklärung Ihres Reiseanbieters werden Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten informiert. Auch der genaue Umfang und der Zweck sollten definiert sein. Nur Daten, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Buchung stehen, dürfen erhoben werden. Bei allem darüber hinaus, muss der Anbieter Sie darauf hinweisen, dass es sich um freiwillige Angaben handelt. Lesen Sie also die Datenschutzerklärung, bevor Sie private Daten preisgeben.

5. Der Buchungsablauf ist verständlich


Während der einzelnen Schritte der Buchung sollte für Sie ersichtlich sein, bei welchem Vorgang Sie sich gerade befinden. Achten Sie darauf, ob kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Mietwagen vorausgewählt sind. Es gibt zum Beispiel Zuschläge für Sitzplatzreservierungen, die bei der direkten Buchung bei der Airline nicht berechnet werden. Der Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung der Kosten einer Rückbeförderung im Krankheitsfall, ist jedoch erforderlich.

Über einen eindeutigen Bestell-Button mit dem Hinweis einer Zahlungspflicht schließen Sie den Kauf ab und erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese beinhaltet Ihre Reisedaten und den Gesamtpreis.


6 Die Preisangaben sind transparent


Auch Online-Anbieter von Reisen müssen den Endpreis samt Steuern, Gebühren oder der Kosten für Nebenleistungen nachvollziehbar angeben. Sie müssen auch darüber informiert werden, wann Sie die Zahlung leisten müssen oder, ob es sich um Teilzahlungen handelt. Nutzen Sie diese Angaben, um Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. So sollten Sie auch die Gebühren für Stornierungen und Umbuchen beachten.


7. Es werden sichere Zahlungsmöglichkeiten angeboten


Bei Online-Zahlungen sollten Sie eine Auswahl von mindestens zwei sicheren Möglichkeiten haben. Dabei sollten Kartenzahlungen keine zusätzlichen Gebühren verursachen. Beachten Sie bei Ihrer Wahl, dass Sie bei Zahlungen über Ihre Kreditkarte oder das Lastschriftverfahren Ihr Geld zur Not zurückholen können.

Aus Sicherheitsgründen sollten Sie zunächst nur eine Anzahlung leisten und den Rest vor Ort begleichen. Hierfür müssen Sie über den genauen Betrag oder Prozentsatz der Anzahlung und den Zeitplan informiert werden. Ohne einen Sicherungsschein Ihres Reiseveranstalters darf keine Anzahlung von Ihnen verlangt werden.


8. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen


Achten Sie auf eine sichere Übertragung Ihrer Daten. Überprüfen Sie hierfür, ob das Schloss-Symbol in Ihrem Browser geschlossen ist oder die URL mit „https“ beginnt. Unverschlüsselt können Ihre persönlichen Daten von Kriminellen abgefangen werden.

9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorhanden


Sie sollten die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Internetauftritt leicht finden können. Auch bei der Buchung über einen Reisevermittler sollte auf die AGB der einzelnen Vertragspartner hingewiesen werden.