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EU: Weg für neu geregeltes Urheberrecht frei

Der VDZ und der BDZV begrüßen die Einigung im Rat der Europäischen Union zur EU-Urheberrechtsrichtlinie.
© Pixabay / Sapviktor
 
Verlage bauen auf robusten Schutz für Presseinhalte: Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Einigung im Rat der Europäischen Union zur EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Der Beschluss der Mitgliedstaaten von Freitagabend macht nach langwierigen Verhandlungen endlich den Weg frei für eine Einigung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament im Trilog in der kommenden Woche.

Der Rat bestätigte heute erneut seine Unterstützung für die Einführung eines europaweiten Presseverlegerrechts. Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt.

Der anstehende Trilog birgt nun die historische Chance, das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu bringen und somit mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse herzustellen. Besonders der vom EU-Parlament beschlossene Text bietet dafür eine exzellente Grundlage.

Dazu heißt es von den Verbänden: „Nun müssen die EU-Institutionen ein robustes, wirksames und durchsetzbares Recht für die europäische Presse sichern. Davon werden nicht nur die Verlage und der professionelle Journalismus in Europa profitieren, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.“