Wir schalten unsere Facebook Seite nicht ab!
Erst die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und jetzt auch noch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Hat sich das Datenschutzrecht etwa komplett gegen Webseiten und Fanpages verschworen? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5.6.2018 kann für Betreiber von Fanpages bei Facebook äußerst schwerwiegende Folgen haben: der Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist.
Was bedeutet das in der Praxis? Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Diskussionen der Datenschutzbehörden über die Höhe von Bußgeldern auf der einen und das Warmlaufen der Abmahnanwälte auf der anderen Seite führen zu einer großen Verunsicherung. Abmahnungen oder Untersagungsverfügungen richten sich nun auch an Unternehmen, Verbände, Vereine und die Marketing Clubs in Deutschland, die eine Facebook-Fanpage bei Facebook eingerichtet haben. Viele geben dem wachsenden Druck scharfer Datenschutzregeln nach und schließen ihre Präsenzen im Internet.
„Der Deutsche Marketing Verband schaltet seine Facebook Fanpage zunächst nicht ab, auch wenn das momentan die einzige, rechtskonforme Lösung wäre. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss erst einmal durch die deutschen Gerichte umgesetzt werden. Wir prüfen, ob sich der Betrieb unserer Facebook-Seite trotz des Risikos nicht dennoch lohnt. Letztendlich könnte es ja passieren, dass das Urteil dazu führt, dass die Nutzung von Facebook am Ende sicherer wird als vorher, zumindest dann, wenn sich Facebook dem EU-Datenschutzrecht fügt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Facebook in Sachen europäisches Recht ordentlich nachrüsten würde“, sagt Michael Vagedes, Vorstand Deutscher Marketing Verband.
„Es wäre wünschenswert, wenn Facebook schnellstens die Situation klärt. Es ist die Aufgabe des US-Konzerns, seinen Kunden Rechtssicherheit zu bieten. Der Ansatz, dass Unternehmen, die kommerzielle Fanpages betreiben, die Verantwortung für die Datenverarbeitung mittragen sollen, ist ja vielleicht noch nachvollziehbar. In der Praxis aber können Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des Social-Media-Anbieters nehmen – es ist vor dem Hintergrund vollkommen realitätsfern, diese dennoch in die Verantwortung zu nehmen. Die Auseinandersetzung darf nicht auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen werden, nur weil nicht in ausreichendem Maß gegen die Anbieter vorgegangen werden kann“, so Prof. Dr. Ralf E. Strauß, Präsident des Deutschen Marketing Verbands, weiter.
Was bedeutet das in der Praxis? Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Diskussionen der Datenschutzbehörden über die Höhe von Bußgeldern auf der einen und das Warmlaufen der Abmahnanwälte auf der anderen Seite führen zu einer großen Verunsicherung. Abmahnungen oder Untersagungsverfügungen richten sich nun auch an Unternehmen, Verbände, Vereine und die Marketing Clubs in Deutschland, die eine Facebook-Fanpage bei Facebook eingerichtet haben. Viele geben dem wachsenden Druck scharfer Datenschutzregeln nach und schließen ihre Präsenzen im Internet.
„Der Deutsche Marketing Verband schaltet seine Facebook Fanpage zunächst nicht ab, auch wenn das momentan die einzige, rechtskonforme Lösung wäre. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss erst einmal durch die deutschen Gerichte umgesetzt werden. Wir prüfen, ob sich der Betrieb unserer Facebook-Seite trotz des Risikos nicht dennoch lohnt. Letztendlich könnte es ja passieren, dass das Urteil dazu führt, dass die Nutzung von Facebook am Ende sicherer wird als vorher, zumindest dann, wenn sich Facebook dem EU-Datenschutzrecht fügt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Facebook in Sachen europäisches Recht ordentlich nachrüsten würde“, sagt Michael Vagedes, Vorstand Deutscher Marketing Verband.
„Es wäre wünschenswert, wenn Facebook schnellstens die Situation klärt. Es ist die Aufgabe des US-Konzerns, seinen Kunden Rechtssicherheit zu bieten. Der Ansatz, dass Unternehmen, die kommerzielle Fanpages betreiben, die Verantwortung für die Datenverarbeitung mittragen sollen, ist ja vielleicht noch nachvollziehbar. In der Praxis aber können Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des Social-Media-Anbieters nehmen – es ist vor dem Hintergrund vollkommen realitätsfern, diese dennoch in die Verantwortung zu nehmen. Die Auseinandersetzung darf nicht auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen werden, nur weil nicht in ausreichendem Maß gegen die Anbieter vorgegangen werden kann“, so Prof. Dr. Ralf E. Strauß, Präsident des Deutschen Marketing Verbands, weiter.