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DDV fordert differenzierte Analyse der Beschwerden zur Telefonwerbung

Die Zahlen der Bundesnetzagentur geben keinen Aufschluss darüber, ob es sich um illegale Telefonwerbung oder gar Telefonbetrügereien handelt.
Zu dem Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur, der eine steigende Anzahl der Beschwerden über Telefonwerbung im Vorjahresvergleich wiedergibt, kritisiert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass hier sehr unsauber überhaupt nicht zwischen unerlaubter und erlaubter Telefonwerbung unterschieden wird. Patrick Tapp, Präsident des DDV: „Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem vereinfachten Serviceangebot für Verbraucher und mit einer Reihe spektakulärer Verfahren gegen namhafte Unternehmen mit Rekordbußgeldern zu erhöhter Sensibilität und zur erhöhten Nutzung des Angebots unter Verbrauchern geführt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings geben die vorgelegten Zahlen überhaupt keinen Aufschluss darüber, ob es sich um illegale Telefonwerbung oder gar Telefonbetrügereien handelt. Es ist von daher absolut unsinnig, wenn hier gleich Gesetzesverschärfungen gefordert werden.“


Auch wird bei den Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur nicht differenziert in der Frage, auf wie viele konkrete Fälle sich die Beschwerden überhaupt beziehen. So gibt die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht an, dass z.B. 2.500 Beschwerden zu einem einzigen Verfahren geführt haben. Auch die zitierte Rekordhöhe der verhängten Bußgelder mit insgesamt 1,2 Millionen Euro deutet auf eher wenige Verfahren hin, wenn man die anderweitig kommunizierten Bußgelder pro Einzelverfahren in sechsstelliger Höhe betrachtet. Darüber hinaus wird der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem Ausland nicht aufgeschlüsselt. „Juristisch sind Anrufer aus dem Ausland häufig nicht zu belangen, hier würden wir uns freuen, wenn die Bundesnetzagentur ihre technischen Möglichkeiten besser ausspielen würde“, fordert der DDV-Präsident. Positiv wertet der DDV das zum 1. Juni 2017 gestartete „Rügeverfahren“, mit dem Unternehmen frühzeitig von eingehenden Beschwerden in Kenntnis gesetzt werden und hier gegensteuern können. Auch die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass Unternehmen überwiegend positiv reagieren und nur in Ausnahmefällen keine Abhilfe schaffen. Attikus Schacht, Vorsitzender des Kompetenz-Centers Customer Services im DDV: „Diesen Ansatz begrüßen wir ausdrücklich. Werbetreibende Unternehmen wollen Verbraucher ja nicht belästigen, sondern mit ihnen positiv kommunizieren. Und wenn auf mögliche Probleme in der Praxis frühzeitig reagiert werden kann, können Kampagnen wirkungsvoll optimiert werden“. Der DDV setzt sich seit Jahrzehnten für den Verbraucherschutz ein und hat in Zusammenarbeit mit dem Call Center Verband Deutschland (CCV) einen Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonmarketing der Mitglieder festlegt. Ziel ist es, auf der Grundlage des ausreichenden Gesetzesrahmens Störern das Handwerk zu legen. „ Um Missständen zu begegnen und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, müssen Beschwerdezahlen eingehend analysiert werden. Gesetzliche Schnellschüsse dämmen keine Kriminalität ein, sondern gehen nur zu Lasten der absolut überwiegend seriös werbenden Wirtschaft.“, so DDV- Präsident Tapp.