E-Privacy-Verordnung: Brüssel torpediert die digitale Gesellschaft
Wie sich bereits abgezeichnet hatte, schießt dieser deutlich über das Ziel hinaus. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert diesen Entwurf scharf und warnt vor einer fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft. Eine Einwilligungspflicht für beinahe jede Form der Datenverarbeitung im Internet entzieht zahlreichen Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft die Grundlage und gefährdet die Grundfeste der digitalen Gesellschaft.
Der heute vorgelegte Entwurf der E-Privacy-Verordnung unterscheidet im Grundsatz nicht mehr zwischen personenbezogenen, pseudonymen und anonymen Daten – der Nutzer soll demnach nahezu immer sein Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben müssen. Das hätte zur Folge, dass etwa Third-Party-Cookies in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne explizite Einwilligung eingesetzt werden dürfen. Hierauf basierende Technologien dienen beispielsweise der Reichweitenmessung oder auch Besuchsanalyse von Webseiten oder als Grundlage für die Ausspielung digitaler Werbung, durch die die Mehrzahl der kostenfrei zugänglichen Inhalte und Services im Internet finanziert werden. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr befürchtet weitreichende Folgen: „Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben.“
Zudem sei eine akute Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft zu erwarten: „Eine solche Regelung bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben. Zudem konterkariert das Vorhaben die auf der Datenverarbeitung basierende Arbeitsteilung digitaler Produkte und Dienstleistungen“, erklärt Duhr. „Die Kommission zielt mit diesem Vorschlag auf ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung auch in Fällen, in denen die Daten keinen Personenbezug haben. Wir erwarten von Parlament und Rat gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Digitalen Wirtschaft eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge der Kommission.“
Der heute vorgelegte Entwurf der E-Privacy-Verordnung unterscheidet im Grundsatz nicht mehr zwischen personenbezogenen, pseudonymen und anonymen Daten – der Nutzer soll demnach nahezu immer sein Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben müssen. Das hätte zur Folge, dass etwa Third-Party-Cookies in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne explizite Einwilligung eingesetzt werden dürfen. Hierauf basierende Technologien dienen beispielsweise der Reichweitenmessung oder auch Besuchsanalyse von Webseiten oder als Grundlage für die Ausspielung digitaler Werbung, durch die die Mehrzahl der kostenfrei zugänglichen Inhalte und Services im Internet finanziert werden. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr befürchtet weitreichende Folgen: „Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben.“
Zudem sei eine akute Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft zu erwarten: „Eine solche Regelung bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben. Zudem konterkariert das Vorhaben die auf der Datenverarbeitung basierende Arbeitsteilung digitaler Produkte und Dienstleistungen“, erklärt Duhr. „Die Kommission zielt mit diesem Vorschlag auf ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung auch in Fällen, in denen die Daten keinen Personenbezug haben. Wir erwarten von Parlament und Rat gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Digitalen Wirtschaft eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge der Kommission.“