DDV und CCV veröffentlichen Definitionen zum Branchenkodex
Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben den "Begriffskatalog der Customer-Service- und Contact-Center-Branche" herausgegeben. Diese Definitionen ergänzen den Anfang des Jahres in Kraft getretenen gemeinsamen Branchenkodex. Diese freiwillige Selbstverpflichtung, die im vergangenen Jahr im Dialog mit der Bundesnetzagentur entwickelt wurde, gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings. Der neue Kodex gilt seit dem 1. Juli verpflichtend für alle Mitglieder des CCV und des DDV-Councils Customer Services. Kern des neuen Branchenkodex ist, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und daraus resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
Als ergänzendes Dokument haben das DDV-Council Customer Services und der CCV nun den "Begriffskatalog der Customer-Service- und Contact-Center-Branche" herausgegeben. Dieser beinhaltet Definitionen, Fachbegriffe und Begriffsbestimmungen, die einerseits der näheren Erläuterung des Branchenkodex dienen sollen. Zum anderen stellen Sie eine Branchenempfehlung dar, um einheitliche Standards zu schaffen.
"Der Begriffskatalog ist ein weiteres Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von DDV und CCV", beschreibt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung, das gemeinsame Projekt. "Wir sind mit dem Branchenkodex bei der Telefonwerbung auf die Wünsche der Kunden eingegangen. Das Instrument der Selbstregulierung schafft für die gesamte Branche eine gute Arbeitsgrundlage und Transparenz für den Verbraucher."
Attikus A. Schacht, Vorsitzender des DDV-Councils Customer Services, fügt hinzu: "Der Begriffskatalog ist eine sinnvolle Ergänzung zum Branchenkodex und schafft weitere Klarheit für die Geschäftspraxis des Telefonmarketings. Damit gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung - nämlich die Akzeptanz des grundsätzlich kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon zu stärken und Vertrauen für die Arbeitsweise der Branche zu schaffen."
Als ergänzendes Dokument haben das DDV-Council Customer Services und der CCV nun den "Begriffskatalog der Customer-Service- und Contact-Center-Branche" herausgegeben. Dieser beinhaltet Definitionen, Fachbegriffe und Begriffsbestimmungen, die einerseits der näheren Erläuterung des Branchenkodex dienen sollen. Zum anderen stellen Sie eine Branchenempfehlung dar, um einheitliche Standards zu schaffen.
"Der Begriffskatalog ist ein weiteres Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von DDV und CCV", beschreibt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung, das gemeinsame Projekt. "Wir sind mit dem Branchenkodex bei der Telefonwerbung auf die Wünsche der Kunden eingegangen. Das Instrument der Selbstregulierung schafft für die gesamte Branche eine gute Arbeitsgrundlage und Transparenz für den Verbraucher."
Attikus A. Schacht, Vorsitzender des DDV-Councils Customer Services, fügt hinzu: "Der Begriffskatalog ist eine sinnvolle Ergänzung zum Branchenkodex und schafft weitere Klarheit für die Geschäftspraxis des Telefonmarketings. Damit gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung - nämlich die Akzeptanz des grundsätzlich kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon zu stärken und Vertrauen für die Arbeitsweise der Branche zu schaffen."