print logo

Verhaltensregeln für Telefonwerbung

Keine Anrufe spät abends und am Sonntag.
bitkom | 13.02.2015
Ein attraktiverer Mobilfunktarif, ein Sonderangebot der Autowerkstatt, eine bessere Versicherungspolice – viele Kunden haben nichts dagegen, wenn sie telefonisch auf solche Angebote aufmerksam gemacht werden. Aber nicht jeder Werbeanruf ist willkommen, zumal wenn er am Sonntagnachmittag oder früh morgens erfolgt. Der Digitalverband BITKOM hat daher Verhaltensregeln für verbraucherfreundliches Telemarketing veröffentlicht. „Wir wollen mit diesem Branchenstandard Maßstäbe setzen, um die Zahl der Beschwerden über lästige Anrufe zu reduzieren. Das ist im Sinne der Verbraucher, liegt aber auch im Interesse der Unternehmen, die Anrufe durchführen oder entsprechende Anrufe in Auftrag geben“, so BITKOM-Bereichsleiter Markus Altvater.

Unter anderem sehen die neuen Verhaltensregeln vor, dass Kunden – sofern sie nicht etwas anderes wünschen – nur werktags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 18 Uhr angerufen werden, sonntags grundsätzlich überhaupt nicht. Konkret festgelegt wird auch, wie lange das Telefon maximal klingeln darf, aber auch wie lange es mindestens klingeln muss, so dass der Kunde ausreichend Zeit hat, den Anruf entgegen zu nehmen. Wichtig für die Angerufenen: Die Verhaltensregeln legen fest, dass stets eine Telefonnummer übermittelt wird, unter der die Kunden kostenlos oder zu üblichen Tarifen zurückrufen können. „Telefonwerbung ist ein wichtiger Informationskanal. Seine Akzeptanz hängt aber entscheidend davon ab, dass sich die Unternehmen an klare Spielregeln halten“, so Altvater. Die Kundenservice-Branche zählt in Deutschland mehr als 500.000 Beschäftigte.

Bislang haben mit Deutsche Telekom Kundenservice und Vodafone inklusive der Konzerntochter Kabel Deutschland drei große Unternehmen der Branche angekündigt, die Verhaltensregeln umzusetzen. Die vollständige Erklärung ist im Internet einsehbar unter www.bitkom.org/de/publikationen/38338_81348.aspx.