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Callcenter: Gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver vorgehen

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. und der Call Center Verband Deutschland e.V. haben ihren gemeinsamen Branchenkodex weiter entwickelt.
Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings vor. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue Kodex, der seit Januar 2015 gilt, ist Grundlage der Regulierung nach § 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.

Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur", beschreibt CCV-Vizepräsident Walter Benedikt. „Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Mitglieder und Transparenz der Branche für den Verbraucher.“

DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: „Wir setzen damit unmissverständlich klare Branchenstandards, wie Telefonmarketing verbraucherfreundlich definiert ist. Auf dieser Grundlage kann die Bundesnetzagentur denjenigen, die Gesetzen und den Regeln der Branche entgegen handeln noch erfolgreicher das Handwerk legen.“ Tapp weiter: „Bei der Telefonwerbung stehen stets die Wünsche der Kunden im Fokus. Die Branche nutzt hier aktiv das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation. Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.“

Beide Verbände heben besonders hervor, dass der Branchenkodex im intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden ist. „Durch die klaren Regeln, zu denen sich die Customer Service und Contact Center der Branche jetzt freiwillig verpflichten, wird die Akzeptanz des grundsätzlichen kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon deutlich gestärkt werden“, prognostiziert der Vorsitzende des zuständigen DDV-Councils Customer Services, Attikus A. Schacht.

Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. Für die Mitglieder von DDV und CCV ist eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung aller Vorgaben vorgeschrieben. Walter Benedikt: „Beide Verbände verbinden mit dem Kodex den ernsthaften Willen, gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver als bisher vorzugehen. Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher.“

In Deutschland arbeiten rund 6.700 Contact Center mit etwa 520.000 Beschäftigten.

Der Branchenkodex zum Download:
https://callcenter-verband.de/verband/branchenkodex/