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Mindestlohn für Callcenter

CCV erklärt mit neuem Whitepaper alle Details für Arbeitgeber.
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat jetzt ein neues CCV Whitepaper zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Auf über 50 Seiten sind alle Details und ihre Folgen für die Unternehmen dargestellt. Das Dokument ist kostenfrei erhältlich unter www.callcenter-verband.de.

Dabei geht es nicht nur um die Entstehung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab 1. Januar 2015 für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Call- und Contact Center Wirtschaft gilt. Es werden alle Fragen zur Dokumentation, zur Fälligkeit und zum Geltungsbereich des Gesetzes dargestellt; die Autoren gehen auch auf den Umgang mit dem Mindestlohn unter Verwendung von Arbeitszeitkonten, dem Einsatz fester und flexibler Gehaltsbestandteile und den Umgang mit Überstunden ein.

Auch den wenigen Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn widmet sich ein eigenes Kapitel. Natürlich zeigt die Handreichung auch die Folgen bei Verstößen auf und beschreibt die Sanktionen. Mit einem Gerücht räumt der Verband gleich zu Beginn auf: Es gibt keine branchenspezifischen Regelungen für Call- und Contact Center und keine besonderen Ausnahmen.

"Dieses CCV Whitepaper fasst alles das zusammen, was Arbeitgeber wissen müssen, wenn ab dem 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn gilt. Es ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung", sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. "Und wir werden das Papier fortschreiben, wenn sich in der Durchführung des Gesetzes wichtige Änderungen ergeben."

Das CCV Whitepaper steht kostenfrei zum Download zur Verfügung: www.callcenter-verband.de.