print logo

Neue Form der Adressgewinnung - Opt-In-Generierung über Google AdWords

Das Newsletter-Opt-in geht neue Wege, denn Google AdWords hat eine neue Funktion gelauncht: die sogenannten [b]Communication Extensions[/b].
Mailingwork GmbH | 28.01.2013
Bisher bestanden für Marketer die Möglichkeiten, neue Abonnenten für Newsletter und Werbemailings zu gewinnen, weitgehend aus der eigenen Webseite, Social Media-Präsenzen sowie Messeauftritten. Kürzlich ist eine neue Möglichkeit zum Ausbau des E-Mail-Verteilers hinzugekommen. Denn Google peppt seine AdWords mit den sogenannten Communication Extensions auf.

Gemeint ist damit die Möglichkeit, in den Anzeigentext ein „Request-a-call“, ein „Request-an-email“- oder ein Newsletter-Anmeldeformular einzubinden. Der Vorteil für Google AdWords-Nutzer liegt auf der Hand: Ohne Umwege gelangt er zur begehrten Adresse. Die Hemmschwelle zur Newsletteranmeldung ist damit vergleichsweise niedrig. Nachteilig wirkt sich dagegen die begrenzte Zeichenzahl aus. Mit nur knapp 100 Zeichen muss der zukünftige Abonnenten vom Abonnement des Newsletters überzeugt werden.

Dies ist eine Herausforderung für Texter, zumal der Service kostenpflichtig ist. Analog zu Google AdWords wird pro Klick bezahlt. Wenn der Anmeldeprozess vom Abonnenten nicht abgeschlossen wird (z.B. beim Double Opt-In die Bestätigungsmail), hat der Nutzer von Communication Extensions umsonst Geld investiert. Dies verdeutlicht, wie wichtig es also ist, im Anzeigentext trotz aller Kürze die richtigen Worte zu finden, um dem potenziellen Abonnenten zu vermitteln, was ihn mit der Anmeldung erwarten wird.

Communication Extensions steckt derzeit in der Betaphase und steht noch nicht allen AdWords-Kunden zur Verfügung. Des Weiteren kann aktuell keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, ob diese Form des Opt-Ins im deutschen Rechtsraum anerkannt, das heißt als beweiskräftig angesehen wird.


Noch mehr Tipps für Ihre Newsletteranmeldung

Nicht erst seit dem Double-Opt-In-Urteil des Oberlandesgerichtes München sorgt das Thema der Rechtssicherheit beim Versand von Newslettern und Mailings mit Werbeinhalten für Unsicherheit. Dabei steht vor allem der Anmeldeprozess im Fokus. Für dessen rechtssichere Gestaltung gibt es einiges zu beachten.

Kein Newsletter ohne Einwilligung

Versenden Sie keine Newsletter, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers eingeholt zu haben. Ausdrücklich bedeutet: Der Empfänger muss die Anmeldung aktiv und bewusst vollziehen. Bereits die einmalige Zusendung von unerwünschter Werbepost – beispielsweise um zur Bestellung des eigenen Newsletters aufzufordern – kann von verärgerten Empfängern mit einer Abmahnung quittiert werden.

Einwilligung nicht allgemein, sondern an einen speziellen Zweck gebunden

Schon vor der Anmeldung zum Erhalt des Newsletters muss der neue Abonnent erfahren, zu welchem Zweck Sie die persönlichen Daten erheben und wie Sie diese weiter verwenden möchten. Erklären Sie auf Ihrer Anmeldeseite also, dass Sie die Daten für die Zusendung Ihres Newsletters nutzen und natürlich nicht an Dritte weitergeben. Das gesamte Datenhandling in Ihrem Unternehmen sollte in einer Datenschutzerklärung so transparent wie möglich dargestellt werden.

Nur wirklich notwendige Daten erheben

Manche Newsletter-Anmeldeformulare sammeln sehr gründlich Daten. Es werden Vor- und Nachname oder sogar die Anschrift des Empfängers abgefragt. Erlaubt ist jedoch lediglich die Erhebung jener Daten, die für den Versand notwendig sind. Pflichtfelder außerhalb der E-Mail Adresse sind damit tabu.

Natürlich kann der Abonnent weitere personenbezogene Daten freiwillig zur Verfügung stellen. Bitten Sie bei der Anmeldung daher höflich um die Angabe von Anrede und Nachname. So können Sie Ihre Newsletter personalisieren.

Schon vor der ersten E-Mail: Hinweis auf Widerspruchsrecht

Auch wenn es etwas paradox klingt: Bereits vor der Anmeldung müssen Sie darauf hinweisen, dass Ihr Newsletter jederzeit einfach abbestellt werden kann. Dies sollten Sie nicht nur vor dem Opt-In versprechen, sondern auch durch einen Abmeldelink in jedem Newsletter Realität werden lassen.

Anmeldeverfahren: Mit Double Opt-In auf der sicheren Seite

Trotz der widersprüchlichen Signale, die vom oben genannten Urteil ausgingen: Das Double Opt-In-Verfahren bleibt für Ihren Anmeldeprozess das derzeit sicherste Verfahren und wird von Fachverbänden empfohlen (zum Beispiel der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.).

Der Empfänger meldet sich zunächst auf Ihrer Website oder auf einem Ihrer Social Media-Profile für den Newsletter an. In einem zweiten Schritt bestätigt er sein Abonnement über einen Link in einer separaten Bestätigungsmail. Erst nachdem beide Anmeldestufen vollzogen sind, dürfen Sie mit dem Versand von Werbung beginnen.

Verzichten Sie deshalb unbedingt darauf, bereits in diese E-Mail zum Bestätigen der Newsletteranmeldung Werbung einzubinden! Halten Sie die Bestätigungsmail so sachlich wie möglich und achten Sie darauf, dass Ihrerseits alle wichtigen Informationen noch einmal enthalten sind. Denken Sie bitte daran, dass Sie anhand dieser E-Mails den Anmeldevorgang dokumentieren müssen. Eine professionellen Newsletter-Versandsoftware unterstützt Sie dabei.

Das Double Opt-In Verfahren schützt sowohl Ihre Empfänger vor unerwünschten Newslettern, als auch Sie vor kostspieligen Abmahnungen. Zudem ermöglicht das Double Opt-In als einzige Opt-In-Form die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation des Anmeldevorgangs.

Ab dem Anmeldeprozess: Auskunftsrecht für Abonnenten

Ihren Newsletterempfängern stehen umfangreiche Auskunftsrechte zu. Auf Anfrage sollten Sie dem Abonnenten deshalb schnell und unbürokratisch Auskunft über den Inhalt der zur Anmeldung gegebenen Einwillungserklärung erteilen können. Ebenso über die bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten des Abonnenten, die Herkunft dieser Daten, geplante Datenübermittlungen und den Zweck der Speicherung.