Gewinnchance gegen Werbeeinwilligung – gilt das alte Kopplungsverbot eigentlich noch?
Die Frage beschäftigt Werbetreibende und Verbraucherschützer schon lange. Der Deal „Gewinnchance gegen Reklame“ hat aus Sicht der Listeigner natürlich Charme. Denn auf diese Weise lässt sich schnell eine hohe Quantität an Adressen für die Mailingliste gewinnen. Adresshändler nutzen Gewinnspiele seit Jahren zur Datensammlung und generieren so mehrere Tausend Werbeeinwilligungen monatlich.
Aber…
Die Verbraucher sind auf der anderen Seite der aufgezwungenen Werbung zusehends leid - Customer Resistance heißt das Schlagwort. Man wehrt sich mit Spam-Filtern, Beschwerdestellen oder Anwälten. Und schutzbedürftig, wie „Werbesubjekte“ in Deutschland nun mal sind, hat der Gesetzgeber einen hohen Wall drum herum errichtet. Daran soll unter anderem unliebsame elektronische Push-Werbung abprallen. Bei Gewinnspielen kursierte ein weiter Teil dieses Mauerwerks unter dem Namen „Kopplungsverbot“. Aber: Dieser Bereich ist heute nach Ansicht fachkundiger Juristen nur noch ein kleines Mäuerchen. Herrscht also bald Durchgangsverkehr?