Call-Center-Agent wegen Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb" rechtmäßig gekündigt
Gesprächsleitfaden verlassen
Der Arbeitgeber, der Shopping-Sender QVC, hatte dem Mitarbeiter gekündigt, weil dieser sich nicht an den verbindlichen Gesprächsleitfaden hielt. Dagegen hatte der Agent geklagt. Begründung: Er sei tiefreligiös.
Glaubens- und Bekenntnisfreiheit versus unternehmerische Freiheit
Das Verbot, die Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb" zu verwenden, greife in seine Religionsfreiheit ein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des Call-Center-Betreibers. das Landesarbeitsgericht sah das anders.