Umwelthilfe verklagt Deichmann, Tchibo und Toom
- DUH klagt gegen Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom wegen Greenwashing
- Unternehmen bewerben Produkte als nachhaltig, ohne dies ausreichend zu belegen
- Seit Dezember 2024 hat die DUH 19 neue Verfahren gegen irreführende Werbung angestrengt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Unternehmen Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom eingereicht, berichtet Handelsblatt. Der Umweltverband wirft ihnen vor, ihre Produkte umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. Beispielsweise soll Coty eine Sonnencreme als „ozeanfreundlich“ beworben haben, ohne genau zu erläutern, was dies bedeutet. Auch Deichmann und Tchibo stehen in der Kritik, weil sie Schuhe und Kleidung als nachhaltig bezeichnen, ohne transparente Belege dafür zu liefern. Toom wiederum wird vorgeworfen, Laminat als umweltschonend zu vermarkten, ohne eine klare Grundlage für diese Aussage zu liefern.
Die betroffenen Unternehmen reagieren unterschiedlich auf die Vorwürfe. Während Coty betont, den kritisierten Begriff bereits aus der Werbung entfernt zu haben, gibt Deichmann an, bereits Änderungen vorgenommen zu haben. Tchibo sieht die Klage als rein formale Angelegenheit, da es bereits auf frühere Abmahnungen reagiert habe. L’Oréal und Toom hingegen äußerten sich nicht zu den Vorwürfen und erklärten lediglich, dass ihnen die Klageschrift bisher nicht vorliege.
Diese Klage reiht sich in eine umfassendere Initiative der DUH gegen Greenwashing ein. Seit Dezember 2024 hat der Verband 19 neue Verfahren wegen irreführender Umweltwerbung angestrengt und bereits in 64 Fällen Unterlassungserklärungen durchgesetzt. Ziel der DUH ist es, Unternehmen zu einer transparenteren und nachweisbaren Kommunikation über Umweltvorteile zu verpflichten, um Verbraucher vor irreführenden Werbebotschaften zu schützen.