BGH stoppt Greenwashing bei Fernbussen
- BGH verbietet Fernbussen Werbung als „umweltfreundlichstes“ Verkehrsmittel
- UBA sieht Urteil als Signal gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen
- Fernbusse sind laut Umweltbilanz umweltfreundlicher als Bahn, aber nicht top
Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen juristischen Erfolg gegen Greenwashing erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein deutsches Fernbusunternehmen nicht mehr damit werben darf, das umweltfreundlichste Verkehrsmittel zu sein. Die Klage wurde auf Ersuchen einer belgischen Behörde eingereicht und unterstreicht die Bedeutung transparenter Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen.
Das UBA bewertet das Urteil als wichtiges Signal über die Verkehrsbranche hinaus. Verbraucher müssen sich auf Umweltangaben verlassen können, weshalb falsche oder irreführende Behauptungen unterbunden werden müssen. Unternehmen stehen zunehmend in der Pflicht, ihre Nachhaltigkeitsversprechen mit validen Daten zu untermauern.
Die Umweltbilanz des UBA zeigt, dass der Fernbus hinsichtlich der Umweltkosten zwar besser abschneidet als die Bahn, aber hinter dem Fahrrad und dem Fußverkehr zurückliegt. Das Urteil stärkt somit die Forderung nach korrekter und belegbarer Werbung im Bereich Nachhaltigkeit.