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Wallis verbietet Werbung für vegane Wurst

Das Wallis verbietet Werbung für pflanzliche Produkte mit tierischen Begriffen, um Verwirrung bei Konsumenten zu vermeiden.
16.12.24

- Wallis verbietet Werbung für vegane Produkte mit tierischen Begriffen
- Motion im Wallis mit 60 zu 48 Stimmen angenommen, betrifft nur Werbung
- Begriffe wie «Steak» bleiben erlaubt, wenn pflanzliche Herkunft klar ist

Der Kanton Wallis hat eine Motion verabschiedet, die Werbung für pflanzliche Fleischersatzprodukte stark einschränkt, wie watson berichtet. Konkret dürfen Begriffe, die traditionell tierischen Ursprungs sind, wie «Wurst» oder «Filet», nicht mehr in der Werbung verwendet werden, es sei denn, die pflanzliche Herkunft wird ausdrücklich erwähnt. Das Verbot betrifft ausschließlich die Werbung der besagten Produkte, nicht die Produkte selbst. Ziel der Regelung ist es, Verbraucher vor Verwirrung zu schützen und die Arbeit der tierischen Produktionskette zu würdigen.


Die Motion wurde von bürgerlichen Parteien wie der SVP, FDP und Mitte eingebracht und im Walliser Grossen Rat mit 60 zu 48 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Die Befürworter argumentieren, dass die derzeitige Praxis irreführend sei und Begriffe wie «Steak» und «Wurst» missbräuchlich verwendet würden, wodurch traditionelle Fleischprodukte abgewertet würden. Nun liegt es am Walliser Staatsrat, eine gesetzliche Grundlage für das Verbot zu schaffen.


Die Regelung steht im Einklang mit bereits bestehenden Richtlinien des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Während einige Begriffe wie «Filet» oder «Steak» unter Auflagen weiterhin erlaubt sind, gibt es klare Einschränkungen für geschützte Bezeichnungen wie «Cervelas» oder «Gruyere». Solche Vorgaben sollen sicherstellen, dass Konsumenten klar zwischen pflanzlichen Alternativen und tierischen Produkten unterscheiden können, ohne irregeführt zu werden.