Eurowings wegen Greenwashing verurteilt
- Gericht untersagt Eurowings, Flüge als „CO2-neutral“ zu bewerben
- SAFs werden nicht direkt genutzt und täuschen über CO2-Einsparungen
- DUH fordert ehrliche Klimaschutzmaßnahmen statt Greenwashing
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht Köln einen wichtigen Sieg im Kampf gegen irreführende Umweltwerbung errungen. Die Fluggesellschaft Eurowings darf ihre Flüge nicht länger als „CO2-neutral“ bewerben. Im Zentrum der Kritik standen Werbeaussagen wie „Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger“, die den Eindruck erweckten, Flüge seien klimaneutral. Laut DUH waren die von Eurowings angebotenen Kompensationsmethoden – die Beimischung von Sustainable Aviation Fuels (SAFs) oder finanzielle Beiträge zu Umweltprojekten – ungeeignet, um echte Klimaneutralität zu gewährleisten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert wurden, dass SAFs erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Kraftstoffkreislauf eingespeist werden. Somit sei die Behauptung einer sofortigen CO2-Reduktion unzutreffend. Die DUH sieht in der Werbung von Eurowings eine gezielte Verbrauchertäuschung, die lediglich dazu dient, den klimaschädlichen Charakter des Geschäftsmodells zu verschleiern.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass die Entscheidung ein wichtiges Signal gegen Greenwashing setze. Anstatt mit fragwürdigen Werbeversprechen Umsätze zu steigern, sollten Fluggesellschaften ernsthafte Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz ergreifen. Die DUH fordert daher ein Umdenken in der Branche: Verbrauchertäuschende Praktiken wie Kompensationsversprechen oder symbolische SAF-Einsätze seien durch echte nachhaltige Lösungen zu ersetzen, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.