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Verbraucherschützer gegen Amazon: Irreführende Rabatte?

Verbraucherschützer mahnen Amazon wegen irreführender Rabattwerbung ab. Rabatte entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
16.10.24

- Verbraucherschützer mahnen Amazon wegen irreführender Rabattwerbung ab
- Rabatte beziehen sich nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen 30-Tage-Preise
- EuGH-Entscheidung stärkt die Position der Verbraucherschützer gegen Amazon


Verbraucherschützer haben rechtliche Schritte gegen Amazon eingeleitet, da die Rabattaktionen während der Amazon Prime Deal Days als irreführend erachtet werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen abgemahnt, da die beworbenen Preisreduzierungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, berichtet die Frankfurter Allgemeine. Anstatt sich auf die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage zu beziehen, verglich Amazon die Rabatte mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller oder einem „Statt“-Preis, der auf einem Durchschnittspreis basiert. Diese Praxis wird als Täuschung über den Wert des Angebots angesehen.


Der Hintergrund dieser Abmahnung bezieht sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die kürzlich in einem Fall gegen Aldi getroffen wurde. Der EuGH stellte klar, dass Preisreduzierungen auf dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage basieren müssen, um rechtlich zulässig zu sein. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale betont, dass Amazon mit seiner Werbung eine besondere Attraktivität vortäusche, die in Wirklichkeit nicht existiert. Die Verbraucherschützer betrachten die beanstandeten Rabattangebote als unzulässige Lockwerbung und sind entschlossen, diese irreführende Praxis zu stoppen.