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Diese Schritte helfen gegen lästige Briefkastenwerbung

Mit einem „Keine Werbung“-Sticker, der Robinson-Liste und gezielten Widersprüchen lässt sich ungewollte Briefkastenwerbung wirksam eindämmen.
18.09.24

- Ein „Keine Werbung“-Sticker verhindert unadressierte und teiladressierte Werbung
- Persönlich adressierte Werbung kann durch die Robinson-Liste vermieden werden
- Anzeigeblätter sind trotz „Keine Werbung“-Aufkleber erlaubt, erfordern separate Ablehnung

Werbepost im Briefkasten stellt für viele Haushalte eine störende Belastung dar, da große Mengen an Werbung ungelesen im Papiermüll landen. Studien zufolge erreicht der jährliche Umfang an Werbematerial fast 26 Milliarden Prospekte in Deutschland. Dies entspricht etwa 34 Kilogramm Werbematerial pro Haushalt. Dies wird nicht nur als lästig empfunden, sondern hat auch ökologische Folgen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Um dieser Flut an unerwünschter Werbung zu entgehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein einfacher „Keine Werbung“-Aufkleber kann bereits Abhilfe schaffen und verhindert, dass unadressierte und teiladressierte Werbung in den Briefkasten gelangt. Sollte der Aufkleber nicht ausreichen, kann man sich zusätzlich in die sogenannte Robinson-Liste eintragen, die Mitglieder des Deutschen Dialogmarketing Verbandes verpflichtet, keine Werbung an diese Haushalte zu senden. Für Unternehmen, die nicht Mitglied sind, bleibt die Möglichkeit, direkt schriftlich gegen die Zusendung von Werbung vorzugehen.

Besonders hartnäckige Fälle, bei denen trotz Widerspruch weiterhin Werbung zugestellt wird, lassen sich rechtlich verfolgen. Unternehmen, die sich nicht an den Wunsch des Verbrauchers halten, riskieren Sanktionen und Bußgelder, insbesondere wenn sie gegen Datenschutzverordnungen verstoßen. In extremen Fällen, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt, kann die Rechtsdurchsetzung jedoch schwieriger werden. Trotz dieser Hürden bieten die beschriebenen Maßnahmen einen wirksamen Schutz vor unerwünschter Werbung.