Hamburger wollen Leuchtreklame verbieten
- Gericht erlaubt das Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" größtenteils
- Verbot digitaler und beleuchteter Wechselwerbungen geplant
- Beseitigung bestehender Werbeanlagen verstößt gegen Eigentumsrechte
Das Volksbegehren "Hamburg Werbefrei", das eine drastische Einschränkung von Werbung im öffentlichen Raum fordert, wurde vom Hamburgischen Verfassungsgericht größtenteils bestätigt, berichtet Unternehmen-Heute. Das Ziel der Initiative ist es, die Anzahl der Werbeanlagen in Hamburg zu reduzieren und bestimmte Werbeformen wie digitale oder beleuchtete Wechselwerbungen komplett zu verbieten. Damit soll das Stadtbild aufgewertet und die Dominanz der Werbung verringert werden. Die Initiatoren streben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Bevölkerung und den Werbetreibenden an.
Die Volksinitiative kam Ende 2022 ins Rollen, als das Gesetz jedoch nicht von der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedet wurde. Daraufhin beantragte die Initiative im Februar 2023 ein Volksbegehren und legte eine überarbeitete Fassung vor. Der Hamburger Senat brachte den Fall vor das Verfassungsgericht, das nun entschied, dass das Volksbegehren weitgehend verfassungskonform sei. Lediglich eine Regelung, die die Beseitigung bereits bestehender und bisher rechtmäßiger Werbeanlagen fordert, wurde als unvereinbar mit den Eigentumsrechten beurteilt. Insgesamt beurteilte das Gericht den Gesetzentwurf jedoch als inhaltlich nachvollziehbar und stellte klar, dass die Interessen der Grundstückseigentümer ausreichend berücksichtigt werden.