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Gericht verurteilt Werbung von TUI-Cruises

Das Landgericht Hamburg verbietet TUI Cruises die Werbung mit "2050 Net-zero" wegen Irreführung. TUI hat die Grafiken bereits angepasst.
14.08.24

- TUI Cruises muss "2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb" aus Werbung entfernen
- Das Landgericht Hamburg untersagte die irreführende Formulierung der TUI Cruises-Werbung
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; TUI Cruises hat Grafik bereits angepasst

Das Landgericht Hamburg hat TUI Cruises untersagt, die Formulierung „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)“ in ihrer Werbung zu verwenden, berichtet die Welt. Das Urteil resultiert aus einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, die die Werbung als irreführend einstufte. Laut der Klage suggerierte die Werbung, dass TUI Cruises bereits jetzt klimaneutral operiere, was jedoch nicht den tatsächlichen Stand des Unternehmens widerspiegelt. Diese irreführenden Angaben wurden als problematisch angesehen, da sie falsche Erwartungen bezüglich der Umweltziele des Unternehmens weckten.

Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig, dennoch hat TUI Cruises bereits Maßnahmen ergriffen. Das Unternehmen hat die entsprechende Grafik, die im Zentrum des Verfahrens stand, angepasst. Diese Anpassung zeigt, dass TUI Cruises auf die rechtlichen Vorgaben reagiert und versucht, den Anforderungen gerecht zu werden. Die schnelle Reaktion des Unternehmens auf das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, Werbeaussagen kontinuierlich auf ihre Genauigkeit zu überprüfen und anzupassen.