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Das sind die zwei Rügen vom Werberat

Im ersten Halbjahr 2024 sprach der Werberat zwei Rügen wegen Sexismus aus. Beschwerden über Werbeform digitale Werbung an erster Stelle.
19.08.24

- Der Werberat sprach 2024 zwei Rügen wegen sexistischer Werbung aus
- Beschwerdefälle zu geschlechterdiskriminierender Werbung sanken um 22 %
- Digitale Werbung führt mit 49 Fällen die Liste der Beschwerden an, aber ohne Rügen


Der Deutsche Werberat veröffentlichte seinen Halbjahresbericht 2024 und vermeldete eine leicht gesunkene Anzahl von Beschwerdefällen, worüber die marketing-BÖRSE berichtete. Von den 182 Entscheidungen, die auf 299 Beschwerden basierten, führte lediglich zwei Fälle zu öffentlichen Rügen, beide wegen sexistischer Werbung. Besonders im Bereich der geschlechterdiskriminierenden Werbung gab es einen Rückgang der Beschwerden um 22 %. Dennoch zeigen die beiden Rügen, dass Sexismus in der Werbung weiterhin ein Problem darstellt.


Ein Fall betraf das Unternehmen Full Gartentechnik, das auf seinem Fahrzeug eine sexistische Darstellung einer Frau in Verbindung mit Rasenmähern verwendete. Der zweite Fall betraf die Gaststätte König-City, die mit einem sexistischen Slogan und einer unangemessenen Darstellung einer Frau warb. Diese Vorfälle unterstreichen, dass Werbung auf Kosten anderer zunehmend als gesellschaftlich inakzeptabel gilt.


Die Kategorien Diskriminierung von Personengruppen sowie Ethik und Moral verzeichneten einen leichten Anstieg der Beschwerden, blieben jedoch auf einem niedrigen Niveau. In beiden Kategorien musste keine Rüge ausgesprochen werden.


Digitale Werbung blieb mit 49 Fällen die am häufigsten kritisierte Werbeform, gefolgt von Plakat- und TV-Werbung. Trotz der hohen Zahl an Beschwerden wurde keine Rüge für digitale Werbung ausgesprochen. Im Dienstleistungssektor stieg die Anzahl der Beschwerden erstmals über die des Handels, insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich. Hier zeigt sich ein Trend, der Marketingmanagern verdeutlichen sollte, wie wichtig ethische Überlegungen in der Werbung sind.