Greenwashing: Gericht untersagt Lidl-Werbung
- Gericht untersagt Lidl irreführende Werbung für nicht recyclingfähige Textilien.
- Sweatshirts und -pants aus Mischgeweben sind nicht biologisch abbaubar.
- Mikroplastik durch Kunststofffasern gefährdet Umwelt und Gesundheit.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Heilbronn einen Erfolg gegen Lidl erzielt. Der Discounter darf künftig keine Textilien als „biologisch wertvoll“ bewerben, die aus nicht recyclingfähigen Mischgeweben bestehen. Die betroffenen Produkte, Sweatshirts und -pants der Marken „pepperts!“ und „esmara/LIVERGY“, enthalten Baumwolle und Polyester, die nicht umweltfreundlich kompostiert werden können.
Zudem stellt Mikroplastik aus diesen Materialien eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit dar. Bereits im Juni hatte die DUH in einem anderen Verfahren gegen Lidl wegen unzureichender Elektroschrott-Rücknahme gewonnen.