EU-Kommission verurteilt Metas Werbefrei-Abo
- EU-Kommission: Meta zwingt Nutzer zur Freigabe persönlicher Daten für Vorteile
- Meta drohen bis zu 12,5 Milliarden Euro Strafe wegen Wettbewerbsverstoß
- Bezahlmodell für werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram ist unzulässig
Die EU-Kommission hat Vorwürfe gegen Meta, den Betreiber von Facebook und Instagram, erhoben. Grund ist das Abomodell, das Meta im November eingeführt hat, bei dem Nutzer eine monatliche Gebühr zahlen können, um werbefrei zu surfen. Nutzer, die keine Werbung sehen möchten, müssen jedoch zustimmen, dass ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die EU-Kommission argumentiert, dass dies den Nutzern keine echte Wahl lässt und dass Meta somit in großem Umfang persönliche Daten sammeln kann, was einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.
Der Europäische Datenschutzausschuss hatte bereits im April Bedenken geäußert und das Modell aus Verbraucherschutzgründen für unzulässig erklärt. Die EU-Kommission teilt diese Ansicht und betont, dass die Praxis von Meta den Nutzern keine Möglichkeit lässt, frei über die Nutzung ihrer Daten zu entscheiden. Facebook und Instagram haben eine große Reichweite, was es Meta erlaubt, weitreichende Geschäftsbedingungen durchzusetzen und große Mengen an Nutzerdaten zu sammeln. Dies verschafft Meta einen Vorteil gegenüber Konkurrenten, die nicht über solche Datenmengen verfügen.
Die Stellungnahme der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta gemäß dem Digital Markets Act, der die Marktmacht großer Digitalunternehmen beschränken soll. Sollte sich der Verdacht bis Ende März nächsten Jahres bestätigen, drohen Meta Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dies könnte eine Summe von bis zu 12,5 Milliarden Euro bedeuten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass Meta die EU-Wettbewerbsregeln einhält und den Nutzern eine faire und transparente Nutzung der sozialen Netzwerke ermöglicht.