OLG Düsseldorf bestätigt: Keine Toleranz für Fake-Bewertungen
- Fake-Bewertungen wettbewerbswidrig
- OLG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung gegen gefälschte Kundenbewertungen
- Unternehmen haften für freigeschaltete Bewertungen, selbst wenn von Dritten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen gefälschte Kundenbewertungen. Unternehmen haften für freigeschaltete Bewertungen, selbst wenn sie von Dritten stammen. Es wird von Unternehmen erwartet, dass sie die Authentizität der Bewertungen sicherstellen und im Zweifel deutlich machen, wenn eine Überprüfung nicht stattgefunden hat.
Das Gericht betont den Verbraucherschutz und verweist auf Gesetze, die darauf abzielen, Verbraucher vor gefälschten oder nicht überprüften Kundenbewertungen zu schützen. Unternehmen sind angehalten, ihre Bewertungsmanagement-Prozesse zu überdenken und Maßnahmen zur Sicherung der Echtheit von Kundenbewertungen zu implementieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.