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Werberat muss auch 2023 kaum eingreifen

Diskriminierung und Ethik: Der Deutsche Werberat behandelte 2023 hauptsächlich Beschwerden über geschlechterdiskriminierende Werbung.
14.03.24

- Geringe Intervention des Werberat
- Rückgang der Beschwerden
- Besondere Kritikpunkte


Im Jahr 2023 musste der Deutsche Werberat lediglich in acht Fällen öffentliche Rügen aussprechen, was auf eine insgesamt geringe Anzahl von Verstößen gegen Werbestandards hinweist. Die Anzahl der Beschwerdefälle, die vom Werberat untersucht wurden, war rückläufig, wobei nur 355 Fälle gemeldet wurden, verglichen mit früheren Jahren.


Die meisten Beschwerden betrafen geschlechterdiskriminierende Werbung, gefolgt von ethischen und moralischen Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Standards. Online-Werbung generierte die meisten Beschwerden, gefolgt von TV-Spots, Plakaten (print und digital), Fahrzeugwerbung und Printanzeigen.


Die Fälle, die zu öffentlichen Rügen führten, umfassten sexistische Werbung auf Fahrzeugen, Verharmlosung von Gewalt gegenüber Frauen in Videospielen und als sexistisch bewertete Motive auf Flyern und Plakaten. Unternehmen reagierten oft auf Beschwerden, indem sie ihre Werbekampagnen änderten oder zurückzogen, was darauf hindeutet, dass sie die Bedenken der Verbraucher ernst nahmen.


Der Werberat befasst sich auch zunehmend mit Influencer-Werbung und plant für 2024 ein Schulungsprojekt, um Influencer in verantwortungsvoller kommerzieller Kommunikation zu schulen.